Unfall wegen Driften und damit Sachen beschädigt wurden in der Probezeit?

4 Antworten

und dann gab sie mir so ein Zettel wo 2 Gesetze standen ich habe gegoogelt und kam Verdacht bei Straßenrennen und Verkehrsgefährdung.

Das zeigt schon mal sehr deutlich, in welche Richtung es geht. § 315c / § 315d StGB haben neben möglichen Haftstrafen auch noch einen sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge (§ 69 StGB), mit und ohne Probezeit. Dazu eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten (§ 69a Abs. 1 StGB). Dazu kommt ggf. noch eine MPU, sobald du wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen darfst (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe b FeV).

Sofern das Auto kein Totalschaden ist, wird es möglicherweise trotzdem weg: Tatmittel können im Urteil eingezogen werden (§ 315f i.V.m. § 74 StGB).

Aufbauseminar und Probezeitverlängerung gibt es wegen dem A-Verstoß (Anlage 12 Teil A Nr. 1.1 FeV) natürlich auch noch (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG) und gratis dazu drei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 1.5 oder 1.6 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a StVG).

Noch etwas:

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der verlängerten Probezeit (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG).

Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

Fazit: Das ist eindeutig ein Fall für einen guten Strafverteidiger mit Erfahrung im Verkehrsrecht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich nehme an, dass dir ein Verstoß gegen § 315d StGB vorgeworfen wird. Nach dem geschilderten Sachverhalt sehe ich zwar die Grundlage dafür nicht gegeben, dennoch ist es ein schwerer Straftatbestand. Ich würde dir dringend empfehlen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, um zumindest das Schlimmste abzuwenden und ggf. Sperrfristen zu verhandeln.

Die Fahrerlaubnis dürfte ohnehin wech sein.

Die Fahrerlaubnis wird womöglich erst einmal wegsein. Dann müsstest du die nächsten Monate auf Bus, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter oder eine Mitfahrgelegenheit umsteigen. Du kannst auch während der Sperrfrist bereits (frühestens 6 Monate vor Ablauf) eine Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Du wirst dann auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen müssen. Das alles ist natürlich mit Kosten verbunden, nicht gerade schön, wenn man noch in der Ausbildung ist oder diese bevorsteht. Aber das ist auch zu schaffen.

Als Kfz-Mechaniker lernst du ja sowieso in den ersten Monaten die Grundlagen und hast viel Theorie, da wird dich ohnehin niemand ans Steuer setzen. Deine Ausbildung wird deshalb jetzt nicht gefährdet sein, nur macht die Situation vieles jetzt, wegen deines Leichtsinns, etwas unbequemer und kostspieliger für dich.

In so einem Fall ist die Fahrerlaubnis zum Glück erstmal weg. So jemand hat im Straßenverkehr nichts zu suchen, denn nicht nur sinnloses umherfahren sondern Driftrennen in einem Kreisverkehr (oder was soll ein Kreisel sein).

Unglaublich.