Unfall wegen Driften und damit Sachen beschädigt wurden in der Probezeit?
Hallo Leute ,
ungefähr vor 3 Wochen war ich mit meinen Jungs unterwegs wir wollten durch die Stadt fahren und laute Musik hören und so weiter also nur um Spaß zu haben aber leider wurde es etwa schief gelaufen.
Wir waren richtig übereifrig und begeistert daher hatten wir diese Idee driften zu gehen.
Wir sind zu einem Kreisel gefahren und dort haben wir mehrmals gedriftet aber das letze Mal bin ich zu schnell im Kreisel gefahren daher hatte ich das Auto nicht mehr unter Kontrolle und dann habe ich den Laternenpfahl angefahren, das Auto war komplett kaputt einer von uns wurde verletzt aber hat es nach Paaren Tagen bemerkt also die Polizei wusste nicht dass er verletzt wurde.
Danach habe ich die Polizei direkt angerufen dann kamen sie und haben Paare Leute gefragt sie haben gesagt er war am Driften aber ich habe der Polizisten gesagt ich bin zu schnell gefahren und habe die Bremse mit Gas verwechselt weil ich Angst hatte ich glaube es wäre besser gewesen wenn ich die Wahrheit gesagt hätte aber ja .
Sie hat meinen Führerschein genommen und hat mich getestet ob ich betrunken war oder nicht und andere Teste aber kam nix denn ich trinke nicht oder was anderes, das Auto wurde abgeschleppt und dann gab sie mir so ein Zettel wo 2 Gesetze standen ich habe gegoogelt und kam Verdacht bei Straßenrennen und Verkehrsgefährdung.
Es war echt voll dumm von mir ich weiß und ich bereue es wirklich denn ich habe viel gearbeitet um den Führerschein zu haben und um das Auto zu kaufen aber es ist schon passiert ich kann nix ändern ich möchte nur wissen was jetzt passieren kann denn mich hat die Polizisten angerufen und meinte dass der Staatsanwalt meinte dass ich schuldig bin und hat die Sachen zum Gericht geschickt.
Und das alles in der Probezeit ich weiß wirklich nicht was ich machen soll weil meine Ausbildung in 2 Monaten als Kfz Mechaniker anfängt und dafür brauche ich meinen Führerschein und da weiß ich auch nicht ob es Fahrverbot gibt …..Ich bitte euch um Hilfe.
4 Antworten
und dann gab sie mir so ein Zettel wo 2 Gesetze standen ich habe gegoogelt und kam Verdacht bei Straßenrennen und Verkehrsgefährdung.
Das zeigt schon mal sehr deutlich, in welche Richtung es geht. § 315c / § 315d StGB haben neben möglichen Haftstrafen auch noch einen sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge (§ 69 StGB), mit und ohne Probezeit. Dazu eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten (§ 69a Abs. 1 StGB). Dazu kommt ggf. noch eine MPU, sobald du wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen darfst (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe b FeV).
Sofern das Auto kein Totalschaden ist, wird es möglicherweise trotzdem weg: Tatmittel können im Urteil eingezogen werden (§ 315f i.V.m. § 74 StGB).
Aufbauseminar und Probezeitverlängerung gibt es wegen dem A-Verstoß (Anlage 12 Teil A Nr. 1.1 FeV) natürlich auch noch (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG) und gratis dazu drei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 1.5 oder 1.6 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a StVG).
Noch etwas:
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der verlängerten Probezeit (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG).
Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).
Fazit: Das ist eindeutig ein Fall für einen guten Strafverteidiger mit Erfahrung im Verkehrsrecht.
Ich nehme an, dass dir ein Verstoß gegen § 315d StGB vorgeworfen wird. Nach dem geschilderten Sachverhalt sehe ich zwar die Grundlage dafür nicht gegeben, dennoch ist es ein schwerer Straftatbestand. Ich würde dir dringend empfehlen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, um zumindest das Schlimmste abzuwenden und ggf. Sperrfristen zu verhandeln.
Die Fahrerlaubnis dürfte ohnehin wech sein.
Die Fahrerlaubnis wird womöglich erst einmal wegsein. Dann müsstest du die nächsten Monate auf Bus, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter oder eine Mitfahrgelegenheit umsteigen. Du kannst auch während der Sperrfrist bereits (frühestens 6 Monate vor Ablauf) eine Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Du wirst dann auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen müssen. Das alles ist natürlich mit Kosten verbunden, nicht gerade schön, wenn man noch in der Ausbildung ist oder diese bevorsteht. Aber das ist auch zu schaffen.
Als Kfz-Mechaniker lernst du ja sowieso in den ersten Monaten die Grundlagen und hast viel Theorie, da wird dich ohnehin niemand ans Steuer setzen. Deine Ausbildung wird deshalb jetzt nicht gefährdet sein, nur macht die Situation vieles jetzt, wegen deines Leichtsinns, etwas unbequemer und kostspieliger für dich.
In so einem Fall ist die Fahrerlaubnis zum Glück erstmal weg. So jemand hat im Straßenverkehr nichts zu suchen, denn nicht nur sinnloses umherfahren sondern Driftrennen in einem Kreisverkehr (oder was soll ein Kreisel sein).
Unglaublich.