Fos Probezeit nicht bestanden trotzdem Zeugnis?

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Hallo,

.." 3) Auf Antrag erhält die Schülerin oder der Schüler eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und die erzielten Leistungen.

4) Ist die Probezeit über das erste Schulhalbjahr hinaus verlängert worden, erhält sie oder er im Zwischenzeugnis einen Vermerk".....

Näheres hier:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-8?AspxAutoDetectCookieSupport=1


loreezz 
Beitragsersteller
 13.01.2020, 15:17

Bedeutet also, dass wenn ich kein Antrag stelle, kein Zeugnis mit meinen Leistungen bzw Noten bekomme?