Verlängert sich meine Probezeit beim Rotlichtverstoß (132 BKat) kurz vor Beendigung der Probezeit?
Hallo liebe Community
ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:
1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)
2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h
(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)
Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto
"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."
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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?
Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.
Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.
Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße
Leaked ✌
1 Antwort
Trotz Sonnenbrille bist Du EINDEUTIG identifizierbar!
"Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, nicht nur in der Probezeit. ... In der Probezeit bringt das Überfahren einer roten Ampel zusätzlich eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit sich."
Beim einfach Rotlichtverstoß muss ein Fahranfänger in der Probezeit mit folgenden Sanktionen rechnen:
- 90 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
Jeder andere Rotlichtverstoß (die Ampel zeigt schon mehr als eine Sekunde Rot), ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Hier drohen in der Probezeit:
- 200 Euro Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre
- Teilnahme ein einem Aufbauseminar
https://www.kanzleiwehner.de/2019/07/rote-ampel-ueberfahren-in-der-probezeit/
Da wirst Du auch nichts gegen machen können!
Doch:
Halte Dich an die Vorschriften, dann passiert so etwas erst gar nicht
Erst zu schnell rumheizen, jetzt rumheulen, ....