Unfall mit Firmenwagen?

2 Antworten

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Deine Privathaftpflicht hat damit nichts zu tun, da der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Das ist Sache der KFZ Haftpflicht des Betriebs.

Ich rate zur Mandatierung eines Rechtsanwalts zwecks Strafverteidigung, da im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot im Raum stehen.

Sofern du schuldig bist, besteht ein Regressanspruch seitens der KFZ Haftpflicht bis maximal 5.000,- €. Eine Kasko bliebe leistungsfrei wodurch ggf. auch gegenüber deinem Arbeitgeber ein Regressanspruch bestünde, da die Taten Vorsatz als zwingendes Tatmerkmal bedingen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lol2210 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 19:40

"Sofern du schuldig bist, besteht ein Regressanspruch seitens der KFZ Haftpflicht bis maximal 5.000,- €.". Da ich aber Schüler bin, habe ich nicht so viel Geld. Was kann ich da machen?

Lol2210 
Beitragsersteller
 07.01.2023, 14:25

Und was wenn ich freigesprochen werde? Weil ich habe den Unfall wirklich nicht gemerkt

Kevin1905  07.01.2023, 14:31
@Lol2210

Dann entfällt die Regressforderung seitens des Versicherers.

Ob du dennoch etwas zahlen muss hängt dann vom Grad der Fahrlässigkeit ab, den man dir vorwerfen kann.

Lol2210 
Beitragsersteller
 07.01.2023, 14:39
@Kevin1905

Und der Zaun, denn ich beschädigt habe? Wer zahlt denn? Da muss doch meine Haftpflichtversicherung oder nicht?

Kevin1905  07.01.2023, 14:44
@Lol2210

Hatte ich bereits beantwortet. Den zahlt die KFZ Haftpflicht, bei der das Fahrzeug versichert ist.

Eine Privathaftpflicht ist niemals leistungspflichtig, wenn ein Schaden mit einem Fahrzeug verursacht wird (Benzinklausel).

Wenn du selbst Fahrerflucht begangen hast und erwischt wurdest, zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung erst einmal den Schaden, der Dritten entstanden ist. Sie verlangt dann aber später das Geld von dir zurück. Das bedeutet, du musst die Kosten am Ende selbst übernehmen.

Woher ich das weiß:Recherche