Identitätsklau Stromvertrag?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Um auch gegenüber dem Anbieter etwas in der Hand zu haben, ist eine Anzeige gegen Deine Ex zwingend erforderlich.

Bevor sich ein Gerichtsvollzieher in Bewegung setzt muss es ja bereits einen ("vollstreckbaren") Titel .... der dann ja auf den Namen Deiner minderjährigen Tochter lauten müsste .... geben ...... Wieso meldet sich ein GV unter Deiner jetzigen Anschrift ..... unter der Deine Tochter ja wohl auch nicht gemeldet ist.

Oder lebst Du weiterhin in der bisherigen Wohnung...... sie ist jetzt ausgezogen aber den Strom habt ihr gemeinsam verbraucht?

Dann wirst Du stellvertretend für Deine Tochter den Titel anfechten müssen.


Dirk74 
Beitragsersteller
 02.10.2020, 12:37

Danke für die Antwortenl

Ja ich wohne noch in der bisherigen Wohnung und meine Ex ist ausgezogen. Wir haben den Strom gemeinsam verbraucht. Ich habe die Miete gezahlt und Sie hat sollte den Strom bezahlen, was Sie aber nicht getan hat... Dann werde ich wohl eine Anzeige machen.