Ex Freundin hat Gemeinsames Konto abgeräumt

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Eine fürwahr tragische Story. Die Tragödie wird noch dadurch gesteigert, dass Du selbst kein Geld mehr für einen Taschenrechner hast. Der hätte Dir nämlich sagen, bzw.zeigen, können, dass die Hälfte des von Dir genannten Betrags € 1.400,-- sind. Mehr als diesen Betrag kannst Du von Deiner Freundin nicht zurück gezahlt verlangen. Immerhin habt Ihr ja zu gleichen Teilen das Konto beschickt. Mein Rat: Spar Dir das Geld für den Anwalt und beantrage einen Mahnbescheid über die Summe. Aber erst mal mahnst Du Deine Freundin schriftlich. SMS und Telefon reichen nämlich nicht als Nachweis einer Zahlungsaufforderung.

Ich glaube das Geld kannst du dir abschreiben, oder du gehst sehr weise und clever mit deiner ex um, ich denke die wird schon wieder auftauchen. Und wenn alles nix hilft dann kannst du ihr immer noch mit einem Anwalt drohen. Aber wie schon gesagt, rede mit ihr drüber und nimm es notfalls auf Videobeweis auf

Wenn Du Deine Unkosten maximieren willst kannst du noch einen Anwalt mit der Eintreibung Deiner Geldforderungen beauftragen.

Wenn es ein gemeinsames Konto gewesen ist, kann es nicht einer alleine auflösen; wenn es Dein Konto war und Du Ihr eine Vollmacht gegeben hast, dann aht sie möglicherweise juristisch sogar nichts strafbares gemacht, das hängt von der Art der erteilten Vollmacht ab.

Ärgere Dich noch ein bischen und schreibe den Verlust ab.


EnnoBecker  26.07.2012, 14:33

Und da Unkosten wahrscheinlich das Gegenteil von Kosten ist, sage ich dir auf garisch und gucke dich dabei auch noch verwandt an: Das kann ja dann nichts Schlechtes sein.

Gruß aus Na.