Ich beziehe Erwerbsminderungsrente und mein Partner arbeitet in Vollzeit, kann ich Mietzuschuss bekommen?
Ich bekomme volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und wohne mit meinem Partner zusammen, der Vollzeit arbeitet und gut verdient. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Vorschulalter. Es gibt hier ständig Streit ums Geld, er ist sehr unzufrieden, dass für ihn nichts mehr über bleibt. Habe ich Anspruch auf Sozialleistungen oder wird das Einkommen des Partners angerechnet wie bei Hartz IV? Ich fühle mich so schlecht momentan.
4 Antworten
Da ihr ein gemeinsames Kind habt, für das ihr auch Kindergeld bekommt, wäre es für euch sicher interessant zusätzlich den Kinderzuschlag (KiZ) bei der Familienkasse zu beantragen.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird.
Der Zugang zu diesem KiZ wurde im Rahmen der aktuell bestehenden Corona-Pandemie noch einmal erleichert. Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.
Der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) hat hierzu ein aktualisiertes Info-Blatt heraus, wo die Veraussetzungen aufgeführt sind.
Dieses Infoblatt kannst du über diesen Link herunterladen. Zudem besteht die Möglichkeit auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit über den KiZ-Lotse vorab selber zu prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.
Hallo,
versuch,s vorerst hier mit diesem Link:
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Ja, es zählt das gemeinsame Haushaltseinkommen.
Gruß ! K.
Auf eine finanzielle Erleichterung verzichtet Ihr ja ganz bewusst, nämlich den den steuerlichen Vorteil einer Ehe.
Trotzdem wäre steuerlich etwas möglich, aber leider hast Du die Höhe Deiner Rente nicht genannt.
Je nach Höhe Deiner Rente hättest Du eventuell Anspruch auf Grundsicherung. Da aber das Einkommen Deines Partners und das Kindergeld mit angerechnet wird, ist die Chance gleich Null.
Genau so verhält es sich auch beim Wohngeld.
Die einzige Möglichkeit etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben, wäre ein 450 € Job für Dich, den Du zur vollen Erwerbsminderung ausüben darfst - sofern Du dazu in der Lage bist.