Meine Rechte bei Hausübertragung mit Auflagen?
Ich habe 1992 das Haus meiner Eltern übertragen bekommen, weil ich die Jüngste war und alle anderen Häuser haben. In dem Übertragungsvertrag wurde alles vertraglich geregelt, wie das lebenslange Wohnrecht, Nutzung aller Gebäude und Grundstücke, die Versorgung im Alter usw.
Damals war ich 22 Jahre alt und verheiratet. Inzwischen ist mein Mann und auch mein Vater seit über 12 Jahren verstorben, die Kinder erwachsen und weit weg. Meine Mutter bewohnt mit 92 Jahren die untere Etage und versorgt sich im großen und ganzen noch selbständig. Putzen kommt die Putzfrau und Einkaufen und tägliche Besuche erledige ich. Den Bürokram, Bank, Arzttermine usw. meine Schwester. Der Pflegedienst kommt 3 x am Tag wegen ihrem Diabetes .
Ich habe vor 3 Jahren einen neuen Partner kennen gelernt, der auch ein Haus hat. Bisher pendeln wir in ca. 15 km Entfernung hin und her, das ist eine echte Belastung an zwei Orten zwei Haushalte und Grundstücke zu führen und in Vollzeit als Krankenschwester zu arbeiten.
Nun habe ich vorgeschlagen, dass ich an zwei Tagen in der Woche hier bei der Mutter bin, hier auch übernachte und von hier zur Arbeit fahre. Das lehnt meine Schwester und auch meine Mutter ab, da ich lt. Vertrag für die Pflege zuständig bin und hier wohnen muss, damit ich immer vor Ort sein kann. Da ich im med. Bereich tätig bin, soll ich meine Arbeit ggf. aufgeben um meine Mutter, falls es soweit kommt, zu pflegen. Mein Partner möchte, da die Situation hier so schwierig ist, - wir haben einen gemeinsamen Eingang und Pflegedienst und Schwester haben Schlüssel und können so kommen und gehen, wie es passt - sein Haus auch nicht aufgeben bzw. hier einziehen. Die Anstellung einer ausländischen Pflegekraft wurde auch überlegt, übersteigt aber meine finanziellen Mittel und wäre auch nur zur Gesellschaft, da körperliche Pflege und Kochen derzeit selbst erbracht wird. Bin ich durch den Vertrag tatsächlich so fest und ohne eigene Rechte gebunden? Welche Möglichkeiten gibt es, ein kleines doch eigenständiges Leben zu führen?
2 Antworten
Nein bist du nicht, möchtest du das gaus überhaupt noch haben? Würde sagen tritt es ab und erhole dich das klingt schon fast nach Sklaverei.
Du hast rechte auf aurlaub und sonstiges, dort steht auch nicht das du 24h am tag da sein musst , für essen ist geregelt die pflegekraft kommt auch usw.
Die erste Frage ist, wie weit die vertraglich vereinbarte Pflegeverpflichtung denn geht. Wir beschränken diese i.d.R. auf die Leistungen gem. Pflegestufe 1/Pflegegrad 1 oder 1+ 2. Du solltest also prüfen, was GENAU dazu im Vertrag steht.
Ich glaube kaum, dass man Dich dazu verpflichten kann, im Haus zu wohnen und auch nicht, dass Du Deinen Job aufgeben musst - dazu solltest Du eine Rechtsauskunft einholen, auch wenn das ein paar Euro kostet.
"Es steht, dass ich die Wohnung in Ordnung halten, 3 Mahlzeiten richten die Wäsche waschen, evtl. Renovierungen zu erledigen habe."
Das verstehe ich zwar nicht unter 'GENAU' - genau meint den exakten Wortlaut - , aber wenn tatsächlich nur das dort steht, sehe ich nicht, woher die Verwandten nehmen, dass Du dort wohnen musst. Mahlzeiten kann man vorbereiten, um die Wohnung in Ordnung zu halten habt ihr die Putzhilfe und Wäsche waschen reicht wohl einmal die Woche.
Doch, das ist der genaue Wortlaut. Es steht nur noch davor : Der Erwerber verpflichtet sich in Zeiten der Krankheit.......
Ich sehe das auch so, dass ich nicht immer vor Ort sein muss, denn meine Mutter ist im Kopf auch noch vollkommen fit.
Ihr Problem ist, sie will nicht allein im Haus sein, gleich gar nicht nachts, da hat sie Angst. Wenn ich mal paar Tage im Urlaub bin - seit Jahren nur so 5 Tage, nie 14 - dann wird das ganze Umfeld verrückt gemacht oder sie landet im Krankenhaus und ich werde beschimpft von meiner Schwester, wenn ich zurück bin, dass ich das Haus habe und immer da sein muss. Es ist halt mittlerweile über die vielen Jahre ein enormer psychischer Druck entstanden und ich komme an meine Grenzen, da ich gesundheitlich auch eingeschränkt bin.
Also hauptsächlich ging es meinen Eltern damals darum, den Pflichtteilanspruch einer unerheblichen Tochter bei Anfechtung vor Ende der 10 Jahre zu senken und da wurde sozusagen alles bis hin zur Grabpflege in einen Geldwert durch den Notar umgerechnet. Pflegestufen usw. gab es vor 30 Jahren noch nicht in der Art. Es steht, dass ich die Wohnung in Ordnung halten, 3 Mahlzeiten richten die Wäsche waschen, evtl. Renovierungen zu erledigen habe. Der Druck besteht derzeit einzig darin, außerhalb meiner Arbeitszeit daheim zu sein bzw. über jedes Tun und jede Handlung Rechenschaft abzulegen, das geht schon mächtig ans Gemüt.