Meine Rechte bei Hausübertragung mit Auflagen?

2 Antworten

Nein bist du nicht, möchtest du das gaus überhaupt noch haben? Würde sagen tritt es ab und erhole dich das klingt schon fast nach Sklaverei.

Du hast rechte auf aurlaub und sonstiges, dort steht auch nicht das du 24h am tag da sein musst , für essen ist geregelt die pflegekraft kommt auch usw.

Die erste Frage ist, wie weit die vertraglich vereinbarte Pflegeverpflichtung denn geht. Wir beschränken diese i.d.R. auf die Leistungen gem. Pflegestufe 1/Pflegegrad 1 oder 1+ 2. Du solltest also prüfen, was GENAU dazu im Vertrag steht.

Ich glaube kaum, dass man Dich dazu verpflichten kann, im Haus zu wohnen und auch nicht, dass Du Deinen Job aufgeben musst - dazu solltest Du eine Rechtsauskunft einholen, auch wenn das ein paar Euro kostet.


Jannar 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 17:41

Also hauptsächlich ging es meinen Eltern damals darum, den Pflichtteilanspruch einer unerheblichen Tochter bei Anfechtung vor Ende der 10 Jahre zu senken und da wurde sozusagen alles bis hin zur Grabpflege in einen Geldwert durch den Notar umgerechnet. Pflegestufen usw. gab es vor 30 Jahren noch nicht in der Art. Es steht, dass ich die Wohnung in Ordnung halten, 3 Mahlzeiten richten die Wäsche waschen, evtl. Renovierungen zu erledigen habe. Der Druck besteht derzeit einzig darin, außerhalb meiner Arbeitszeit daheim zu sein bzw. über jedes Tun und jede Handlung Rechenschaft abzulegen, das geht schon mächtig ans Gemüt.

Eifelia  04.01.2022, 18:03
@Jannar

"Es steht, dass ich die Wohnung in Ordnung halten, 3 Mahlzeiten richten die Wäsche waschen, evtl. Renovierungen zu erledigen habe."

Das verstehe ich zwar nicht unter 'GENAU' - genau meint den exakten Wortlaut - , aber wenn tatsächlich nur das dort steht, sehe ich nicht, woher die Verwandten nehmen, dass Du dort wohnen musst. Mahlzeiten kann man vorbereiten, um die Wohnung in Ordnung zu halten habt ihr die Putzhilfe und Wäsche waschen reicht wohl einmal die Woche.

Jannar 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 09:34
@Eifelia

Doch, das ist der genaue Wortlaut. Es steht nur noch davor : Der Erwerber verpflichtet sich in Zeiten der Krankheit.......

Ich sehe das auch so, dass ich nicht immer vor Ort sein muss, denn meine Mutter ist im Kopf auch noch vollkommen fit.

Ihr Problem ist, sie will nicht allein im Haus sein, gleich gar nicht nachts, da hat sie Angst. Wenn ich mal paar Tage im Urlaub bin - seit Jahren nur so 5 Tage, nie 14 - dann wird das ganze Umfeld verrückt gemacht oder sie landet im Krankenhaus und ich werde beschimpft von meiner Schwester, wenn ich zurück bin, dass ich das Haus habe und immer da sein muss. Es ist halt mittlerweile über die vielen Jahre ein enormer psychischer Druck entstanden und ich komme an meine Grenzen, da ich gesundheitlich auch eingeschränkt bin.