Habe eine Volle Erwerbsminderungsrente möchte Heiraten ändert sich die Steuerklasse ??? :/
Hallo, ich bin eine alleinerziehende mutter von drei kindern und bekomme die volle erwerbsminderungsrente (steuerklasse 2), jetzt möchten mein partner und ich heiraten ... :) was passiert mit meiner steuerklassse ??? wird meine rente gekürzt ... Wie wird es gerechnet ??? kann mir da jemand helfen... `???? und noch eine frage wie sieht das mit dem unterhalt der kinder aus ??? wird es auf das gehalt meines partners angerechnet (kids 12j, 10j und 10j) ... ich stehe vor lauter ????? vielleicht kann mir jemand helfen ... hab schon so viel gelesen, blicke aber garnicht mehr durch... und hoffe hier eine antwort zu bekommen ... ich danke schonmal ganz ganz herzlich fg jenny
2 Antworten
Hallo, also in die Steuerklasse 2 kommt grundsätzlich der Personenkreis, der in die Steuerklasse 1 fällt und einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen kann. Fällt bei Heirat dann weg !
Als Ehepaar wählt ihr dann die Steuerklasse 3/5
Deine Rente und sowie der Unterhalt ( vom Kindesvater ) für die Kinder bleiben ! K.
dann bekomme ich ganz schön abzüge bei meiner rente bei steuerklasse 5 :(
Auch wenn du eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst und dich in die Steuerklasse 5 einstufen lässt, hat der Partner die günstigere Steuerklasse. In der Regel bekommt ihr bei dieser Kombination nicht ganz so viel Steuern zurückgezahlt, seid aber trotzdem noch nach Abzug der Absetzungsmöglichkeiten ( Werbungskosten usw. ) steuerlich besser dran.
Wie auch qtbasket schon schreibt, bei der Steuererklärung wird alles ausgeglichen !
Vielleicht hilft Dir bei der Entscheidung auch ein Steuerklassenrechner aus dem Netz. Google mal danach !
noch kurz ... ihr könnt auch die LSt-Klassen 4/4 verwenden. Dann hat der Ehemann aber monatlich mehr Abzüge von seinem Lohn/Gehalt, Du dann weniger, ihr bekommt eher eine Nachzahlung durch die ESt-Erklärung.
Ist auch eine Variante aber wie gesagt, ausgeglichen wird's im nächsten Jahr irgendwie dann doch. Man muss für sich entscheiden, habe ich lieber etwas mehr Geld monatlich zur Verfügung oder warte auf eine Steuererstattung ( Urlaubsgeld ;-) ) im nächsten Jahr ! K.
super vielen lieben dank für die schnelle antwort hast mir weiter geholfen super
Entweder Steuerklasse IV/IV oder III/IV nach der Heirat.
Bei der Steuererklärung wird alles ausgeglichen.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerlast wohl etwas geringer.
Oh Tschuldigung ;-) ! Steuerklasse 3 natürlich für den berufstätigen Partner !