Heirat während der Elternzeit steuerlich sinnvoll?
Guten Tag,
am 30. April diesen Jahres ist unser Sohn zur Welt gekommen.
Ich befinde mich nun für die nächsten 21 Monate in Elternzeit. Während der Elternzeit werde ich Elterngeldplus in Höhe von ca. 550 Euro beziehen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und werde voraussichtlich 450 Euro dazu verdienen.
Nach der Elternzeit werde ich in Teilzeit weiter arbeiten und vermutlich ca. 2.000 Euro Brutto verdienen.
Mein Partner wird keine Elternzeit in Anspruch nehmen und in Vollzeit arbeiten, bei einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von ca. 3.700 Euro. Er zahlt für ein weiteres Kind Unterhalt. Die Mutter des Kindes bezieht Sozialleistungen.
Wir fragen uns nun, ob es steuerlich Sinn macht noch in diesem Jahr zu heiraten. Ich habe gelesen, dass wir beide dann während der Elternzeit in der Steuerklasse 4 eingeordnet werden sollten. Kann mein Partner die beiden Kinder (jeweils mit 0,5) auf seine Steuerkarte nehmen und somit weitere Steuern einsparen?
Welches Vorgehen würden Sie uns raten? Ich werde einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren. Jedoch interessiert mich auch Ihre Meinung dazu.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
1 Antwort
Wir fragen uns nun, ob es steuerlich Sinn macht noch in diesem Jahr zu heiraten.
Ihr kommt durch die Heirat in den Genuss des Ehegattensplittings. Das lohnt sich umso mehr, je höher die Differenz der Verdienste der Ehegatten ist.
Ich habe gelesen, dass wir beide dann während der Elternzeit in der Steuerklasse 4 eingeordnet werden sollten.
Alle Ehegatten werden erstmal in Steuerklasse 4 einsortiert. Eine Änderung in 3/5 muss beantragt werden.
Kann mein Partner die beiden Kinder (jeweils mit 0,5) auf seine Steuerkarte nehmen und somit weitere Steuern einsparen?
Kann er machen, bringt aber fast nichts.
Welches Vorgehen würden Sie uns raten?
Wenn geheiratet wird, dann auch Steuerklassen 3 (Ehemann)/5 (Ehefrau) beantragen. Das löst aber auch Steuererklärungspflicht aus.
Bringt uns denn das Ehegattensplitting einen Vorteil während der Elternzeit?
Ja, ich habe doch geschrieben: Je höher das Einkommensgefälle zwischen den Ehegatten umso größer der Vorteil. Also wann, wenn nicht während der Elternzeit?!
Warum raten Sie von der Steuerklasse 4 in unserem Fall ab?
Ich rate nicht davon ab. 3/5 sorgt bei diesem Einkommensunterschied für mehr Liquidität unterm Jahr, also zusammen mehr netto als bei 4/4.
Vielen Dank.
Bringt uns denn das Ehegattensplitting einen Vorteil während der Elternzeit?
Warum raten Sie von der Steuerklasse 4 in unserem Fall ab?