Frühpesionierung als bemater und PEM
**Hallo,
ich hoffe mir kann hier einer helfen meine Fragen zu beantworten!
Ich bin Justizvollzugsbeamter und bin von meinem Anstaltsleiter aufgrund eines Amtsärztlichen Gutachtens für nicht mehr Dienstfähig geschrieben worden und verbringe seitdem gezwungenermaßen die Zeit bei noch vollem Gehalt Zuhause! Jetzt soll ich mich entscheiden ob ich an diesem sogenannten PEM teilnehmen oder es wird meine sofortige Zuruhesetzung beantragt beim Ministerium! Ich bin jetzt ca 17 Jahre beim Vollzug und mir wurde mein tatsächliches Ruhegehalt als verheirateter Beamter errechnet und das soll bei ca 1450€ liegen! Nun zu meiner Frage: Wenn ich diesem PEM zustimme und die finden eine Stelle für mich und sie ist zb nicht in meiner Heimatnähe oder ein anderes Hinderniss, kann ich dann trotzdem ablehnen oder bin ich dann in diesem System PEM gefangen und kann mich dann nicht mehr am Ende für eine Frühpensionierung entscheiden?
Und noch eine Frage : Sind die mir errechneten Frühpensionsbezüge von ca 1450 € das was ich tatsächlich aufs Konto monatlich bekomme als Verheirateter Beamter oder kommen da noch der Staat und kassiert auch noch von ab?
Bin 16 Jahre im Vollzug Davor 1 Jahr Bundeswehr und davor eine 3jährige normale Ausbildung
Danke schonmal für qualifizierte Antworten**
1 Antwort
Hallo,
also PEM heisst im öD Personal-Entwicklungs-Management. Durch diese Stelle werden "überzählige" Beamte landesweit verteilt.
Wenn Du komplett dienstunfähig bist, ist das eigentlich Blödsinn, nach einer anderen Stelle zu suchen. Oder bist Du nur für den Justizvollzugsdienst nicht mehr dienstfähig (Vergleich Polizeidientsunfähig). Ausserdem habe ich gehört, daß die PEM diesen Sommer ihre Tätigkeit einstellt. Damit wäre das dann auch erledigt^^
Wenn Du dienstunfähig bist, wird bei der Berechnung des Ruhegehalts die Zeit von dem Datum der Zurruhesetzung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu einem Drittel hinzugerechnet. Deswegen kommen mir die 1.450,- € etwas wenig vor. Geh mal auf die Seite des LBV, dort findest Du einen Ruhegehaltsrechner. Der ist zwar etwas kompliziert, aber er berücksichtigt diese Zusatzzeiten und auch Anpassungsbeträge u.ä. Das Ergebnis ist dann allerdings der Bruttobetrag, also da gehen Deine Steuern noch mal runter.
LG Dagmar