Mieterhöhung bei Erwerbsminderungsrente?

6 Antworten

Stimmt es, dass der Vermieter nur ein Drittel meiner Einnahmen verlangen kann?

Nein - er kann die Miete innerhalb des gesetzlichen Rahmens erhöhen.

Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter die Netto-Miete zugrunde legen. Von dieser ausgehend darf er die Miete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen. In einigen Städten / Kommunen sogar nur um 15 %.

Zum anderen kann die Miete nur maximal bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden (§ 558 Abs. 2 BGB).

Darüber hinaus muss die letzte Mieterhöhung wenigstens 15 Monate zurückliegen.

Dir bleibt die Möglichkeit im Falle X Wohngeld zu beantragen - das wäre trotz Deiner Ersparnisse möglich, soweit Dein sonstiges Einkommen zu niedrig ist.

Dein Vermieter kann die Miete alle drei Jahre um 15% erhöhen. Jedoch kann es in deinem Ort auch einen Mietspiegel geben, der in bremst.

Weder deine Wohndauer noch dein Einkommen oder Vermögen spielen eine Rolle.
Du hättest die Wohnung kaufen sollen - 20000 Eigenkapital hattest du doch .

Langfristig wirst du die ortsübliche Miete bezahlen.

Beantrage HarzIV wenn es nicht reicht. Vorher aber das Erbe ausgeben

Du hast jetzt schon die 4. Frage zu diesem Thema gestellt und immer fällt der Sachverhalt etwas anders aus. Werde Dir erst einmal darüber klar und hole Dir dann eine fachkundige Auskunft ein.

Du hast Wohnrecht für diese Wohnung - mit oder ohne Grundbucheintrag?

Wie wurde ds mit dem Wohnrecht beim Hausverkauf geregelt?

Zudem gibt es noch eine Mietfestschreibung! handelt es sich hier um einen notariellen Vertrag und wurde die Mieterhöhung an die damalige Eigentümerin festgeknüpft oder an die Wohnung, die Du bewohnst?

Wenn es keine lokalen Sonderregeln gibt kann innerhalb von 3 Jahren die Kaltmiete um insgesamt 15% erhöht werden, solange die Vergleichsmiete im Mietspiegel nicht überschritten wird.

Dein Einkommen hat auf die Miethöhe keinen Einfluß, ebensowenig wie es stimmt, dass Deine Miete 1/3 Deines Einkommens nicht übersteigen darf.

Auch spielt es für die Miethöhe keine Rolle, ob Du geerbt hast oder nicht.

Wie jetzt? Vor fünf Stunden noch:

Wir haben im Vertrag stehen, dass meine Miete eine Dauermiete ist und nicht erhöht werden darf. Zudem habe ich ein lebenslanges Wohnrecht.

Vor drei Stunden

Meine Schwester möchte meine Wohnung in der ich lebe, die ihr vor einer Woche von meiner noch lebenden Mutter überschrieben wurde, verkaufen.

und eine Stunde später

Ich habe ja jetzt einen neuen Vermieter. Der will alle drei Jahre 15% mehr Miete.

Man hilft ja gerne. Nur frage ich mich, ob du nicht besser zum Mieterverein gehen solltest. Du bist vielleichts schon durcheinander, im Internet findet man so viel und hier bekommst du auch nur Auskünfte, die vielleicht mit deinem speziellen Fall so rein gar nichts zu tun haben.


Privatier59  23.09.2019, 13:41

Die vorherigen Fragen habe ich mir leider nicht angeschaut. Ansonsten hätte ich kein Trollfutter geliefert.

Stimmt es, dass der Vermieter nur ein Drittel meiner Einnahmen verlangen kann?

Das sind die feuchten Träume mancher Politiker und zwar derjenigen aus Berlin. Alles ehemalige SEDler die den alten Zeiten nachtrauern.

Ob das jemals Gesetz wird und ob es der verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird steht in den Sternen. In einem anderen Bundesland als Berlin wird das im übrigen nicht einmal geplant.

Mußt also die vereinbarte Miete zahlen.


Selina64 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 12:15

Ich habe ja jetzt einen neuen Vermieter. Der will alle drei Jahre 15% mehr Miete. Er muss sich doch dabei an meine letzte Miete halten, oder? Ich wollte nur wissen, ob es bei einem Härtefall (Krankheit) eine Mietgrenze gibt. Oder kann er weiter erhöhen bis mir nichts mehr bleibt? Danke für Rückantwort!

KarinM  23.09.2019, 12:22
@Selina64

Ja, kann er.
Nicht er ist der Böse sonder dein Vorbesitzer, der hat sich das gut bezahlen lassen. Daher braucht dein neuer Eigentümer eine ordentliche Miete

Privatier59  23.09.2019, 12:38
@Selina64

Das mit der Mieterhöhung ist ein sehr schwieriges Thema. Im Prinzip geht das mit den 15%, aber eben maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html

Ich bezweifle, dass sich die Vergleichsmiete in 3 Jahren immer um 15% erhöht. Lass die Mieterhöhung besser vom Mieterverein überprüfen.