UH2 und UH3?

1 Antwort

Das Kind lebt nicht mit ihm in einem Haushalt ..... ergo ist er unterhaltspflichtig. Bedingt durch Eure weiterhin geführte Beziehung und seine Mithilfe hast Du dann allerdings keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.


Wiewowas 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 08:57

Wenn man dem Amt die Daten des Kindsvater mitteilt ist er dann verpflichtet 6 Wochen Vor und 8 Wochen nach der Entbindung mir Geld zu zahlen? Oder? Legt das das Arbeitsamt oder das Jugendamt fest? Muss er dann weiter Leistungen erbringen die selben wie mein Ex von meinem 1. Kind (10)Jahre.

Wiewowas 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 14:39

Mehrbedarf für Schwangere bekomme ich seit der 13 SSw. Bin nun fast 25 SSW. Nun ging es um Erstausstattung. Da ich mit meinem Kind und das Ungeborene in einem Haushalt lebe bin ich alleinerziehend. Warum sollte er mir Unterhalt zahlen wenn er zbs 2x im Monat den Einkauf bezahlt oder andere Dinge wenn was anfällt. Somit leistet er doch seinen Anteil für uns. Also bezahle ich den Einkauf und er gibt es überweist mir das Geld und Schreibt Unterhalt hin? Bzw was soll man in den Unterlagen ausfüllen?

wilees  01.04.2020, 05:10
@Wiewowas
Warum sollte er mir Unterhalt zahlen wenn er zbs 2x im Monat den Einkauf bezahlt oder andere Dinge wenn was anfällt.

Weil Unterhalt nicht mit persönlicher Hilfe etc. aufrechenbar ist. Unterhalt wird entsprechend seinem Einkommen festgelegt und dann bei Deinem Bedarf verrechnet.

Warum sollte er mir Unterhalt zahlen wenn er zbs 2x im Monat den Einkauf bezahlt oder andere Dinge wenn was anfällt.

Der Kindesvater ist für Euch da und bereit für Euch einzustehen , also besteht dann kein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.