Da ihr ein gemeinsames Kind habt, für das ihr auch Kindergeld bekommt, wäre es für euch sicher interessant zusätzlich den Kinderzuschlag (KiZ) bei der Familienkasse zu beantragen.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird.
Der Zugang zu diesem KiZ wurde im Rahmen der aktuell bestehenden Corona-Pandemie noch einmal erleichert. Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.
Der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) hat hierzu ein aktualisiertes Info-Blatt heraus, wo die Veraussetzungen aufgeführt sind.
Dieses Infoblatt kannst du über diesen Link herunterladen. Zudem besteht die Möglichkeit auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit über den KiZ-Lotse vorab selber zu prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.