- Die Mutter muss das Haus nicht aufgeben.
- Ich denke, der Bausparvertrag ist auf dich abgeschlossen und nicht auf den Namen der Oma.
- Da es sich um kleinere Beträge, wahrscheinlich auch für Gefälligkeiten, Pflege, Betreuung, Einkaufen etc. handelt, man unterstützt ja schließlich die Mutter, Oma und das Geld wahrscheinlich auch dann schon längst ausgegeben ist, kann niemand das Geld zurückfordern. Außerdem kann sie das Geld, wer weiß wo gelassen haben, verloren, ausgeben unterm Teppich.
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https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/leben-und-wissen/wo-das-finanzamt-genau-ist-43644432.bild.html
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https://www.studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuererklaerung-fehler-zurueckziehen
Habe noch folgendes gefunden, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.
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Nein, denn wenn ich ein Auto kaufe, um damit zur Arbeit fahre, kann ich auch nur die gefahrenen Km ansetzen und nicht den Kaufpreis zusätzlich.