Erbschein zwingend erforderlich?

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Das Gesetz ist absolut eindeutig. Die Erbfolge muss durch Erbschein oder andere öffentliche Urkunde nachgewiesen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__35.html

Aufgrund eines privatschriftlichen Testaments darf das Grundbuchamt keine Korrektur des Grundbuchs vornehmen.


Andri123  17.05.2024, 21:32

Die gesetzliche Grundlage ist immer besser als 10 Artikel.

Oder Meinungen.

Privatier59  18.05.2024, 05:44
@Andri123

Zudem das Gesetz hier dann auch noch erfreulich klar formuliert ist.

Bei einer Grundstücksübertragung ist es entweder ein notarielles Testament, oder eben ein Erbschein, der benötigt wird.

Das ist die Rechtslage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Klar ist dieser erforderlich.

Ein handschriftliches Dokument ist schließlich keine Urkunde!

PS:

Ist denn die Grundbuchänderung bei dieser eindeutigen Konstellation überhaupt erforderlich?


Mariza 
Beitragsersteller
 18.05.2024, 18:51

Das ist eine sehr interessante Frage. Die Tante würde nämlich sehr gerne darauf verzichten. Die Wohnung gehörte eh den beiden.

Privatier59  19.05.2024, 06:31
@Mariza

Wenn man sicher sein könnte dass die Tante bis zu ihrem Tod in der Wohnung lebt könnte man den ganzen Aufwand dem Nachfolger überlassen. Aber man weiß eben nicht was die Zukunft so bringt. Meinem Vater ist es jedenfalls passiert, dass er in einer Grundbuchsache auf einmal den Erbschein für seinen 30 Jahre zuvor verstorbenen Vater beantragen mußte. Das war mit erheblichem Aufwand verbunden, insbesondere war die Sterbeurkunde nach dieser langen Zeit verloren gegangen und mußte neu beantragt werden.