Erbschein zwingend erforderlich?
Kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, wenn ein handschriftliches (nicht notarielles) Testament vorliegt?
Sachverhalt: Der Onkel ist verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau. Es gibt keine Kinder. Im handschriftlichen Testament, welches beide Eheleute unterzeichnet hatten, hatten sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Das Grundbuchamt besteht nun auf den Erbschein. Ist der tatsächlich unbedingt erforderlich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
3 Antworten
Das Gesetz ist absolut eindeutig. Die Erbfolge muss durch Erbschein oder andere öffentliche Urkunde nachgewiesen werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__35.html
Aufgrund eines privatschriftlichen Testaments darf das Grundbuchamt keine Korrektur des Grundbuchs vornehmen.
Zudem das Gesetz hier dann auch noch erfreulich klar formuliert ist.
Bei einer Grundstücksübertragung ist es entweder ein notarielles Testament, oder eben ein Erbschein, der benötigt wird.
Das ist die Rechtslage.
Klar ist dieser erforderlich.
Ein handschriftliches Dokument ist schließlich keine Urkunde!
PS:
Ist denn die Grundbuchänderung bei dieser eindeutigen Konstellation überhaupt erforderlich?
Das ist eine sehr interessante Frage. Die Tante würde nämlich sehr gerne darauf verzichten. Die Wohnung gehörte eh den beiden.
Wenn man sicher sein könnte dass die Tante bis zu ihrem Tod in der Wohnung lebt könnte man den ganzen Aufwand dem Nachfolger überlassen. Aber man weiß eben nicht was die Zukunft so bringt. Meinem Vater ist es jedenfalls passiert, dass er in einer Grundbuchsache auf einmal den Erbschein für seinen 30 Jahre zuvor verstorbenen Vater beantragen mußte. Das war mit erheblichem Aufwand verbunden, insbesondere war die Sterbeurkunde nach dieser langen Zeit verloren gegangen und mußte neu beantragt werden.
Die gesetzliche Grundlage ist immer besser als 10 Artikel.
Oder Meinungen.