Erbschaftssteuer bei später teurer verkauftem Haus als vom Gutachter geschätzt?
Hallo!
Meine Mutter hat das Haus meines Vaters vor weniger als 2 Jahren geerbt und musste keine Erbschaftssteuer zahlen, weil der Wert vom Finanzamt auf unter 500.000€ geschätzt wurde. Sie wohnt selbst schon über 10 Jahre im Haus, so dass beim Verkauf keine Spekulationssteuer anfallen würde.
Wenn Sie das Haus jetzt für über 500.000€ verkauft (z.B. 800.000€), fällt dann nachträglich doch Erbschaftssteuer an? Gibt es hier Fristen oder fällt es unter die Kategorie "Glück gehabt, weil Haus inzwischen mehr wert als vom Gutachter geschätzt"?
4 Antworten
Es kann doch immer nur auf den Zeitpunkt ankommen zu dem der Erbfall eingetreten ist. Insofern ist also Entwarnung angesagt.
Ja, das fällt unter diese Kategorie.
Erbschaftssteuer rechnet sich nur aus dem Wert zum Zeitpunkt und im Moment des Erbfalls, und das ist bereits abgeschlossen.
Du kriegst ja auch keine Steuer zurück, wenn das Haus jetzt billiger verkauft würde.
Der Erbschaftsteuerfall ist abgeschlossen.
Guter Verkaufspreis = Glück gehabt.
Wenn dann könnte man den Gutachter haftbar machen. Ist das eine Steuerhinterziehung gewesen wäre es verjährt.
Das Glück haben in den letzten 10 Jahre viele