Schenkung von Haus mit Nießbrauch - Welcher Wert wird für Notarkosten zu Grunde gelegt?
Es soll eine Immobilie verschenkt werden. Der Marktwert des Hauses beträgt 800.000 €. Nach Abzug des Nießbrauchrechts 580.000 €. Welcher Wert wird nun für die Berechnung der Notarkosten zu Grunde gelegt?
2 Antworten
Sowohl als auch kann man da nur sagen:
Für die Schenkung gilt der Wert des Hauses.
Und für die Vereinbarung des Nießbrauchs gibt es eine zweite Gebühr nach dem Wert des Nießbrauchsrechts.
altair
Die Werte verschiedener Beurkundungsgegenstände - hier Schenkung und Nießbrauch - werden gemäß § 35 GNotGK zusammengerechnet - hier 800 000 + 580 000 = 1.380 000 € -.
Es gilt also das Additionsprinzip.
Die Beurkundungsgebühr beträgt 1.900,-- € + 19 % Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Vollzugsgebühr, Dokumentenpauschale, Telekommunikations- und Postpauschale, Grundbuchabrufgebühr.
Danke für die Korrektur von Alarm67:
800 000 + 220 000 = 1.020.000 €, Gebühr 1.735,-- €.
Hm, ......
Beträgt die Höhe des Nießbrauchs gem. der Angaben vom Fragesteller nicht 220.000 Euro??
Oder wo ist mein Denkfehler?