Auf Wunsch sollte Ihnen Ihre Hausbank das auch anbieten können.

Dann machen Sie 1-2 Monate tilgungsfrei (zahlen also zum 30. nur die Zinsen) und anschließend die volle Rate.

Ist keine Hexerei.

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Auf der Homepage der entsprechenden Unternehmen z.B.

PS: Siemens ist eine AG, die geben nur noch sporadisch Anleihen aus.

http://www.siemens.com/investor/de/anleihe_rating/anleihe.php

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Haben Sie mit großer Wahrscheinlichkeit:

Programme gibt es genug für Sie:

065, 066 macht z.B. Sinn.

Oder Sie nutzen den Link von Mig

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Die Kosten für eine Schlüsselversicherung setzten sich wie jede andere Versicherung ungefähr so zusammen:

Beitrag= Erwarteter durchschnittlicher Schaden pro Jahr * Eintrittswahrscheinlichkeit + Vertriebskosten + Gewinne der Versicherung + Sicherheitszuschlag

Die Versicherungen leisten bis zu einem bestimmten Wert, der in den Bedingungen steht.

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Den Zählerstand angeben !!! Sonst nichts.

Wenn Sie geschätzt werden können Sie den Zählerstand ja anschließend noch angeben und ggfs. den Abschlag ändern lassen.

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Vielleicht gehen Sie mal gegen den minderjährigen Sohn vor und nehmen ihm das Sparbuch weg.

Die Bankangestellten haben genau das gemacht, was sie tun sollen. Geld einzahlen und auszahlen. Wenn der Sohn keine Unsummen abholt ist das völlig OK. Ist auch nciht die Aufgabe der Bank, die Angemessenheit einer Barverfügung Minderjähriger zu prüfen.

Ohne Ihre Zustimmung hätte das Sparbuch vorher auch nicht angelegt werden können.

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Bausparvertrag - wie kommt man am schnellsten und sinnvollsten an Teilguthaben?

Hallo,

im Folgenden möchte ich für einen Bekannten anfragen, der einen Bausparvertrag bei der Huk – Coburg hat und sich nun entscheiden muß, was finanziell sinnvoller wäre – Zuteilung oder Kündigung? Er hat bei dem Bausparvertrag die alten und somit die finanziell bessere Option, wie die Verträge ab 2008.

Hier mal die Eckdaten:

Bausparvertrag Huk – Coburg Optionssparen

Bausparsumme: 20.000 €

Vertragsabschluß: 08/ 2006

Bisher angespart: 5.400 €

voraussichtliche Zuteilung: 2013

Da sich mein Bekannter vor ein paar Monaten einen Wohnwagen gekauft hat, hat er noch Verbindlichkeiten von 3.000 Euro bei seiner Mutter. Weiterhin ist nun noch kurzfristig eine kostspielige Reparatur am Auto dazugekommen. Somit hat sich mein Bekannter entschlossen, den Bausparvertrag nun in zwei Verträge zu splitten, um sich ein Teilguthaben aus dem Vertrag auszahlen zu lassen.

Das heißt:

  1. Bausparvertrag mit Bausparsumme von 6.000 Euro und der Bewertungszahl 325,924 soll mit einem Guthaben von 3.400 Euro ausgezahlt werden

  2. (gesplitteter neuer Vertrag) mit Bausparsumme von 14.000 Euro und der Bewertungszahl 82,547 soll mit einem Guthaben von 2.000 Euro monatlich weiter bespart werden.

Die Teilung wurde mit Wirkung zum 31.10.2011 durchgeführt.

Das auszuzahlende Guthaben von 3.400 Euro wird relativ zeitnah benötigt, dass heißt mein Bekannter benötigt die Summe spätestens im Februar 2012.

Nun meine Fragen:

1.) Wann kann mein Bekannter frühestens möglich das zugeteilte Guthaben ausgezahlt bekommen? Eine Auszahlungsfrist konnte er in den AGBs des Vertrages nicht finden?

2.) Soweit ich weiß wird bei vorzeitiger Auszahlung eines Guthabens von Bausparverträgen in „Zuteilung“ und „Kündigung“ unterschieden. Welche finanziellen Nachteile können bei der vorzeitigen Guthabensauszahlung jeweils entstehen (Wohnungsbauprämie, Zinsen, evtl. neue Abschlussgebühr für neuen Vertrag…)? Bzw. wie hoch wären die finanziellen Verluste?

3.) Würde der neue Vertrag zu den alten und finanziell vorteilhafteren Konditionen von 2006 weiter fortgeführt werden?

4.) Was wäre die sinnvollste Möglichkeit für meinen Bekannten innerhalb des Zeitfensters bis Februar 2012 an das Guthaben zu gelangen ohne große Verluste in Kauf nehmen zu müssen?

5.) Wie muß nun weiter vorgegangen werden um an das Guthaben schnellstmöglich zu kommen? Bisher hat mein Bekannter nur das Schreiben von HUK bzgl. der Teilung des Vertrages bekommen.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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BSV teilen und wenn es schnell gehen muss, den Teilvertrag kündigen und "sofort" auszahlen lassen.

ie schnell die HUK das schafft weiss ich nicht. I.d.R. dauert sowas 1-2 Wochen.

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Wenn man davon absieht, dass Deutschland noch ein recht hohes BIP hat macht mir die Entwicklung auch Sorgen.

Letztendlich wird die Kohle wieder von uns Steuerzahlern kommen, wenn die Bürgschaften gezogen werden.

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Dann treten die Erben gemeinschaftlich in den Vertrag ein.

Oder das Erbe wird von diesen ausgeschlagen.

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Die Baufi Zinsen sind historisch günstig. Und Geld der KfW ist quasi nachgeschmissen.

Viel billiger wird es kaum noch werden, da die Banken neben dem Refinanzierungssatz noch Risikokosten, Gemeinkosten und Einzelkosten abgezogen werden müssen. Und dann muss die Bank ja noch etwas verdienen.


Änderungen bei kurzfristigen Zinsen (z.B. der Leitzins) wirken sich nur in sehr geringem Maße auf die langfristigen Baufinanzierungszinsen aus (5/10/15 oder mehr Jahre).

Hier spielen eher Inflationserwartungen und ähnliche langfristige Effekte mit.

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Ich gehe davon aus, dass sich die Finanzierungskosten für Italien nicht wesentlich verbessern werden.

Die ausgegebenen Anleihen werden im Zinssatz nicht geändert und den Risikoaufschlag für neue Staatsanleihen werden die Italiener in gleicher Höhe bezahlen.

Unterm Strich also 0,25% weniger, falls Italien die Staatsanleihen noch los wird.

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Die Feuer-Rohbau gibt es meist zusammen mit der passenden Gebäudeversicherung kostenfrei.

Sie sollten sich auch Gedanken über den Haftpflichtbereich machen (Bauherren Haftpflicht). Wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert kann es durchaus sein, dass Sie für alle Schäden aufkommen müssen, für die sich kein anderer findet.

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Geldautomaten greifen in der Regel direkt auf den Chip der Karte zu und prüfen über die Magnetspur nur noch, ob es sich überhaupt um eine EC Karte handelt.

Manche Läden nutzen aber noch dieses Steinzeit-System um Kosten zu sparen. Vermutlich ist der Magnetstreifen schon beschädigt, abgenutzt oder verfälscht.


Die Karte ist personengebunden und soll/darf nur vom Karteninhaber genutzt werden.

Investieren Sie lieber einige Euro in eine neue Karte.

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Sorry, aber die Gewährträgerhaftung gibt es nicht mehr. Wohl aber noch das Sicherungsystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese sollen den Fortbestand der Sparkassen sichern, und nicht nur den Kunden im Insolvenzfall die Ersparnisse zurückzahlen.

Die Volksbanken


Für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in Deutschland einschließlich der WestLB AG bestanden bislang (d. h. bis 18. Juli 2005) Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Unter dem Rechtsinstitut der Anstaltslast versteht man die zwischen dem Kreditinstitut und seinen Gewährträgern im Innenverhältnis bestehende Verpflichtung, die wirtschaftliche Basis der Anstalt zu sichern, sie für die gesamte Dauer des Bestehens funktionsfähig zu erhalten und entsprechend finanziell auszustatten. Die Gewährträgerhaftung begründet die auch im Außenverhältnis bestehende Verpflichtung der Gewährträger, im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Kreditinstituts einzutreten. Die Gewährträgerhaftung begründet einen unmittelbaren Anspruch der Gläubiger des Kreditinstituts gegenüber den Gewährträgern. Sie kann nur geltend gemacht werden, wenn das Vermögen des Kreditinstituts nicht ausreicht, um die Gläubiger zu befriedigen. Dies gilt uneingeschränkt für alle Verbindlichkeiten der WestLB AG, die bis zum 18. Juli 2001 vereinbart worden sind.

In einer zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission am 17. Juli 2001 erzielten Einigung (sog. Verständigung I) verständigte man sich darauf, dass nach einer bis zum 18. Juli 2005 andauernden Übergangsphase die beiden Haftungsinstitute auslaufen. Die Träger öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute können ihren Instituten selbstverständlich weiterhin Kapital - wie jeder andere Investor auch - zur Verfügung stellen. Entsprechende Maßnahmen müssen zu marktüblichen Konditionen erfolgen, um mit dem europäischen Beihilferecht in Einklang zu stehen.

Die in der Verständigung I vorgesehenen Grundsätze und Fristen sind für die WestLB AG in Artikel 1 § 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen (Neuregelungsgesetz) festgelegt worden. Danach gilt für Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Folgendes:

Alle bis zum 18. Juli 2001 vereinbarten Verbindlichkeiten der Bank sind bis zum Ende ihrer Laufzeit von der Gewährträgerhaftung geschützt. Die Gewährträgerhaftung bleibt für Gläubiger solcher Verbindlichkeiten also auch nach dem 18. Juli 2005 bestehen. Während der Übergangsphase vom 19. Juli 2001 bis 18. Juli 2005 bleibt die Anstaltslast in ihrer bisherigen Form erhalten. Die Gewährträgerhaftung gilt für alle während dieser Übergangsphase vereinbarten Verbindlichkeiten der Bank auch nach dem 18. Juli 2005 unverändert fort, sofern ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. Verbindlichkeiten der Bank, die nach dem 18. Juli 2005 vereinbart worden sind, werden nicht mehr von der Gewährträgerhaftung erfasst.

Q: West LB: http://www.westlb.de/cms/sitecontent/westlb/westlbde/de/wlb/ir/konzerninformationen/gewaehrtraegerhaftung.standard.gid-N2FkNDZmMzU4OWFmYTIyMWM3N2Q2N2Q0YmU1NmI0OGU.html


Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe Das Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind: Den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.

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Sie können auch ein Studentendarlehen über die KfW oder Ihre Hausbank aufnehmen um die Kosten zu stemmen. Zahlen dann aber nach Ende des Studiums (spätestens 5 Jahre nach Studienbeginn glaube ich) 10 Jahre lang den Krempel ab.

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Der Effektivins gibt die tatsächliche Verzinsung eines Darlehens an.

Unterschiede zwischen nominal und effektiv ergeben sich mitunter durch:

  • Gebühren
  • weitere mit dem Kredit verbundene Kosten (Versicherungen etc.)
  • unterjährige Tilgung
  • einen variablen Anschlusszins z.B. bei Baufinanzierungen

http://de.wikipedia.org/wiki/Effektiver_Jahreszins

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