Erbengemeinschaft?
Bin mit meinem Bruder in einer Erbengemeinschaft verbunden. wir haben je zur Hälfte eine Eigentumswohnung geerbt. Mein Bruder bewohnte bis vor einem halben Jahr diese Wohnung. Es fällt Wohngeld an, Strom, Heizung, Wasser etc
Welche Kosten muss ich mittragen?
3 Antworten
als anteiliger Eigentümer musst Du bei Leerstand der Wohnung 50% der monatlich anfallenenden "Nebenkosten" übernehmen.
Ja, musst du.
Wie wird die ETW denn jetzt genutzt? Ist sie vermietet? Wer kassiert die Miete? Steht sie leer.
Gehen wir mal vom Leerstand aus, dann trägst Du die Hälfte von allen Kosten.