Erbengemeinschaft?

3 Antworten

als anteiliger Eigentümer musst Du bei Leerstand der Wohnung 50% der monatlich anfallenenden "Nebenkosten" übernehmen.

Wie wird die ETW denn jetzt genutzt? Ist sie vermietet? Wer kassiert die Miete? Steht sie leer.

Gehen wir mal vom Leerstand aus, dann trägst Du die Hälfte von allen Kosten.