Das ist logisch. Wenn der Verstorbene keine weiteren Angehörigen als den Sohn hat, erbt der Sohn alles was dem Verstorbenen gehörte. Beansprucht Deine Freundin Teile davon, so muss sie es nachweisen und einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen.
Für Kinder auf jeden Fall. Mit seinen Funktionen und der Auszahlbegrenzung.
Sparbücher mit Sparkarte haben zum Beispiel einen Vorteil zu Tagesgeldkonten ohne Karte (ja - auch bei Tagesgeldkonten gibt es einige wenige mit Karte). Beide Kontoarten, wenn sie eine Karte beinhalten, geben einem die Möglichkeit fast rund um die Uhr über sein Geld zu verfügen.
Auch als Notgroschen kann ein Sparbuch sinnvoll sein, aber nur wenn man im Onlinbanking oder am SB-Automat das Einverständnis zu den Vorschusszinsen erklären kann, um Summen > 2000,-€ umzubuchen und dann eventuell vom Giro abzuheben.
Ein Bausparvertrag hat einige diese Eigenschaften, allerdings bringt er kaum Rendite und zur Zeit keinen Inflationsausgleich. Der lohnt sich als nur wenn Du bauen/kaufen möchtest und davon ausgehst dass in ~ 7 Jahren die Bank-Baudarlehens-Zinsen maßgeblich über denen der heute angebotenen in Bausparverträge liegen.
Andere Verträge mit fest vereinbarten Monatsraten sind "Ansparpläne", "Prämiensparpläne" oder "Banksparpläne". Da musst Du aber intensiv nach Angeboten suchen. Z. B. bei fmh: https://ansparplan.fmh.de/fmh/
Schau in die Bedingungen für das Konto. Dort müsste doch stehen ob es nur um einen Geldeingang (bei manchen Banken ist das so) oder um einen Gehaltseingang geht.
Elterngeld würde ich als "Lohnersatzleistung" deklarieren.
Für dich sind zwei Sätze in den Paragraphen relevant:
"Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht." - Ein Ansparen bis zur Bausparsumme ist möglich.
"Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt." - Also nix ankreuzen, nix zurückschicken.
Ganz ruhig - keine Panik
das kommt öfter vor. Bausparkasse und Finanzamt kommunizieren miteinander - und dann wird die WoB, die vorgemerkt war, einfach wieder gestrichen.
Man kann schließlich nicht vom Steuerzahler erwarten, dass er sein zu versteuerndes Einkommen auf'n Cent selbst schätzen kann. Dafür ist das Finanzamt zuständig.
@ Privatier59
Ich schon!
Es gibt durchaus Antragsformulare, die sehr pauschal gehalten sind.
Das hat mich mal 7000,-€ gekostet.
Weshalb ich nur raten kann: Den Versicherungsvertreter beim Abschluss des Vertrags vor Ort zu haben um solche Fragen, wie hier gestellt, direkt zu klären.
Von den meisten Tagesgeldkonten kann man nur auf ein Referenzkonto überweisen. Das ist meist dein Girokonto bei deiner Hausbank.
Ich denke mal, das man "regelmäßige Auszahlungen" vom Tagesgeld auf dieses Referenzkonto einrichten kann. Das wäre dann ein Dauerauftrag-Effekt. Bei der Bank of Scotland geht das, man muss die Zahlungen nur einzeln eingeben.
Aber vom Tagesgeldkonto irgenwelche monatlichen Rechnungen an unterschiedliche Konten, das wird nicht gehen - dann wäre es ja ein Girokonto...
Ich hatte mal einen Kollegen bei der Bundeswehr, dem haben die erzählt, wieviel Steuern er zurückgezahlt bekommt, wenn´s mal mit dem Verkauf nicht so gut läuft.
Das Problem war nur, dass er gar keine Einkommensteuer bezahlt hat.
Er hat es nicht kapiert...
Mein Rat Althaus: Suche, bis du einen anständigen Job findest!