Für Kinder auf jeden Fall. Mit seinen Funktionen und der Auszahlbegrenzung.

Sparbücher mit Sparkarte haben zum Beispiel einen Vorteil zu Tagesgeldkonten ohne Karte (ja - auch bei Tagesgeldkonten gibt es einige wenige mit Karte). Beide Kontoarten, wenn sie eine Karte beinhalten, geben einem die Möglichkeit fast rund um die Uhr über sein Geld zu verfügen.

Auch als Notgroschen kann ein Sparbuch sinnvoll sein, aber nur wenn man im Onlinbanking oder am SB-Automat das Einverständnis zu den Vorschusszinsen erklären kann, um Summen > 2000,-€ umzubuchen und dann eventuell vom Giro abzuheben.

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Ein Bausparvertrag hat einige diese Eigenschaften, allerdings bringt er kaum Rendite und zur Zeit keinen Inflationsausgleich. Der lohnt sich als nur wenn Du bauen/kaufen möchtest und davon ausgehst dass in ~ 7 Jahren die Bank-Baudarlehens-Zinsen maßgeblich über denen der heute angebotenen in Bausparverträge liegen.

Andere Verträge mit fest vereinbarten Monatsraten sind "Ansparpläne", "Prämiensparpläne" oder "Banksparpläne". Da musst Du aber intensiv nach Angeboten suchen. Z. B. bei fmh: https://ansparplan.fmh.de/fmh/

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mehr Geld im Portemonnaie zum Einkaufenĺ

Wie das Wort "Inflation" schon aussagt, bläht sich bei mir die Geldmenge auf. Im Portemonaie und das brauche ich dann für Rechnungen und Kassenbons. Leider nicht entsprechend auf der Gehaltsabrechnung, da bläht es weniger und auf den Sparkonten fließt es ab.

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Schau in die Bedingungen für das Konto. Dort müsste doch stehen ob es nur um einen Geldeingang (bei manchen Banken ist das so) oder um einen Gehaltseingang geht.

Elterngeld würde ich als "Lohnersatzleistung" deklarieren.

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Wer von seiner Mutter, seinem Vater, seinem Kind ein Grundstück oder Haus kauft, kann sich von der Grunderwerbsteuer befreien lassen.

Du hörst Dich so an, als währet Ihr noch nicht beim Notar gewesen...

Mein Vorschlag: Kauf das Grundstück Deiner Mutter ab. Lass Deine Mutter, deiner Schwester das Geld schenken, pack das Alles in einen Notarvertrag. Der Notar beantragt dann auch die Befreiung von der Grunderwerbsteuer.

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Habe mir die bisherigen Antworten und Kommentare durchgelesen.

Was übrig bleibt ist, dass der Vater sich diese "rentenrelevanten Kindererziehungszeiten" anrechnen lassen sollte.

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Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
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Für dich sind zwei Sätze in den Paragraphen relevant:

"Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht." - Ein Ansparen bis zur Bausparsumme ist möglich.

"Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt." - Also nix ankreuzen, nix zurückschicken.

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Ganz ruhig - keine Panik

das kommt öfter vor. Bausparkasse und Finanzamt kommunizieren miteinander - und dann wird die WoB, die vorgemerkt war, einfach wieder gestrichen.

Man kann schließlich nicht vom Steuerzahler erwarten, dass er sein zu versteuerndes Einkommen auf'n Cent selbst schätzen kann. Dafür ist das Finanzamt zuständig.

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@ Privatier59

Ich schon!

Es gibt durchaus Antragsformulare, die sehr pauschal gehalten sind.

Das hat mich mal 7000,-€ gekostet.

Weshalb ich nur raten kann: Den Versicherungsvertreter beim Abschluss des Vertrags vor Ort zu haben um solche Fragen, wie hier gestellt, direkt zu klären.

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Von den meisten Tagesgeldkonten kann man nur auf ein Referenzkonto überweisen. Das ist meist dein Girokonto bei deiner Hausbank.

Ich denke mal, das man "regelmäßige Auszahlungen" vom Tagesgeld auf dieses Referenzkonto einrichten kann. Das wäre dann ein Dauerauftrag-Effekt. Bei der Bank of Scotland geht das, man muss die Zahlungen nur einzeln eingeben.

Aber vom Tagesgeldkonto irgenwelche monatlichen Rechnungen an unterschiedliche Konten, das wird nicht gehen - dann wäre es ja ein Girokonto...

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Ich hatte mal einen Kollegen bei der Bundeswehr, dem haben die erzählt, wieviel Steuern er zurückgezahlt bekommt, wenn´s mal mit dem Verkauf nicht so gut läuft.

Das Problem war nur, dass er gar keine Einkommensteuer bezahlt hat.

Er hat es nicht kapiert...

Mein Rat Althaus: Suche, bis du einen anständigen Job findest!

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