Fortgewähr des Entgelts?
ich habe noch 30 Tage Urlaub und habe die Kündigung am 27.01.20 erhalten..
Der Satz "Wir stellen Sie ab sofort und unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung gegen Fortgewähr des Entgelts und unter Anrechnung etwaig anteiligen Resturlaubs und Überstunden frei."
Meine Frage hierzu;
Wird mir der Lohn trotzdem ausgezahlt?
2 Antworten
Bis zum 15.2 wird der normale Lohn bezahlt. Die Frage die sich stellt ob du wirklich noch 30 Tage Urlaub hast, wenn ja wäre zu prüfen ob nicht noch Urlaub aus zu bezahlen wäre.
Tina34 Danke für deine rasche Antwort ! und ja ich habe wirklich noch 30 Tage Urlaub ich bin gespannt ob die mir diesen auch wirklich auszahlen denn so wie sich die Kündigung Lesen lässt dachte ich das mein Urlaub unbezahlt für die unwiderrufliche Freistellung entfällt. Sobald ich Gewissheit habe melde ich hier den Ausgang der Situation ;D
mfg
Sascha
Daß Du noch 30 Tage Urlaub hast, das glaubst Du doch selbst nicht. Du befandest Dich zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Probezeit. Diese beträgt lt. Gesetz maximal 6 Monate. Bei einem Ende der Probezeit am 15.02.2020 hast Du Dir den maximalen Urlaubsanspruch von maximal 15 Tagen erworben. Daß Dich zudem der Arbeitgeber sofort freistellt hat auch noch einen anderen Hintergrund, den Du dem Forum vorenthältst. Ob Dein Arbeitgeber ein Urlaubsgeld zahlen muss, ist mangels Informationen nicht mglich.
Habe heute das Geld bekommen alle 30 Urlaubstage wurden ausgezahlt danke trotzdem für deine Zweifel:D