Eintragung Handelregister b nach abgeschl. Regelinsolvenz?
Hallo liebe Community-Mitgilieder,
Ich hatte meine Firma (GmbH) nach Regelinsolvenz durchlaufen. Ich bekam ein Schreiben von Amtsgericht, dass n.d. abgeschl. Insolvenz die Eintragung in der Handelregister die -Löschung durch das Registergericht wegen Vermögenslosigkeit gelöscht - wird. Soweit so klar. Jetzt aber bekomme ich ein Brief, wo das widerrum steht, dass die Eintragung der GmbH ins Handelsregister b eingetragen ist ?! Frage: Ich verstehe nicht, wieso gelöscht und wieder eingetragen ?? 1.) Ist die GmbH nun gelöscht, oder 2.) muss ich selber als ehem. GF die GmbH Löschung beantragen ? Wer hat da ERFAHRUNG und kann mir sprichtwörtich die Unklarheiten beantworten ? Danke euch.
2 Antworten
Die GmbH wird in Handelsregister B eingetragen.
Meine Vermutung ist, dass dort jetzt die Löschung der GmbH eingetragen wurde.
Das muss sich doch aus der Mitteilung ergeben.
Wenn Du das verifizieren willst kannst Du auch Einblick in das Handelsregister während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts nehmen.
Das Handelsregister muss Veränderungen der Vergangenheit dokumentieren. Deshalb darf man da Eintragungen nicht im wortwörtlichen Sinne löschen, sondern muss eine Löschung eintragen.
Hallo Peter,
Ich bin Laie und sollte Dir nicht antworten, 😉 aber ich verstehe es so:
Die Löschung der GmbH wurde erfolgreich eingetragen!
Ich nehme an, die GmbH wird nie komplett gelöscht sondern bleibt für immer eingetragen aber halt mit dem Vermerk "gelöscht".
Danke. Aber warum wird für eine Löschung (für mich quasi als Laie !) nochmals eingetragen...?? Die (ehem. gmbh) gibt´s nicht mehr bzw. gelöscht und müsste aus HRB xy doch entfernt werden ? Ist das so der gängige Praxis ??