Ermittlungsverfahren eingestellt wann werden Daten gelöscht?

3 Antworten

Polizei und Staatsanwaltschaft speichern unterschiedlich und getrennt voneinander. Glaub mir... die öffentlichen Stellen haben meist Datenschutzbeauftrage, welche genau drüber schauen, dass auch alles nur solange gespeichert bleibt, wie es rechtlich erlaubt ist. Ärger ich mich oft genug drüber. (Dass Amazon eine Bestellung von 1998 noch kennt, juckt die wenigsten).

Es kommt ein wenig auf die bereits bekannten Taten und die Einstellungsbegründung an. Hier wären es zwischen 24 und 60 Monaten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Norman619 
Beitragsersteller
 16.12.2022, 09:09

kennst du dich zufälligerweise mit Speicherung von Laborwerten bei der Polizei? .. wird diese dann als Bestandteil der Akten gespeichert oder wird der Fall nur mit Personenbezogenen Daten so wie Alter, Name, kurze Sachverhalt festgehalten? .. das Ermittlungsverfahren wie gesagt nach 170 eingestellt. Damals wurde ja noch die Blutprobe nach einem reichlichen Alkoholkonsum entnommen .. die Person befand sich zu dem Zeitpunkt zwar daheim aber trotzdem.. wenn jemand ein Glas Wein vom Fernseher mal trinkt ist es ne Privatsphäre und diese sollte auch die Polizei nicht unbedingt im Akten jahrelang speichern.. die Polizeibehörden können auch als Nachbarn - privat nebenan wohnen un ich find es so was von …. eiße, dass solche Daten nur nach Ermessen der Behörden gelöscht werden können.. man kann im Leben einiges erreicht haben und auch vlt was wirklich gutes getan haben, trotzdem bei der Polizeistelle xy ist man „als aggressiver Alkoholiker der ordentlich zu Hause säuft „ eingetragen und dementsprechend bei jeder Gelegenheit- z.B. als Zeuge dort sehr ironisch empfangen und auf lästerlicher Weise noch quasi vernommen wird

Tiiii  16.12.2022, 09:50
@Norman619

Die Polizei speichert Ermittlungsakten, keine Laborwerte. Wenn die Unterlagen zur Akte gehören, gelten die o.g. Speicherfristen. Die können in einem anderen Bundesland aber auch leicht anders sein.

Die Polizei speichert nicht nach Ermessen, sondern nach strikten, gesetzlichen Regelungen. Übrigens mindestens im 6, eher im 8 Augen Prinzip...

Die Story dazu ist irrelevant. Grundaufgabe der Polizei ist immernoch die Gefahrenabwehr! Nicht die Strafverfolgung. Auch wenn das viele meinen. Man speichert diese Daten ja auch deshalb um Personen zum Schutz Ihrerselbst oder Anderer individueller einzuschätzen. Wird das nicht gemacht, wird immer wieder Rasissmus vorgeworfen, weil Personengruppen zusammengefasst werden und das wird dann der Presse zertreten.

Norman619 
Beitragsersteller
 16.12.2022, 10:30
@Tiiii

ja das ist ja der Punkt. Promille gehören zur Akte. Dabei keiner außer der Arzt und noch 2 Personen weiß, dass die Frau vor kurzem einen Schwangerschaftsabbruch ( natürlich legal) hatte. So kam zum Streit und Alkohol. Außerdem hat sie sozusagen dickes Blut. Sie brauchte unbedingt Wasser, weil der Herz enorm überlastet war. In der Zelle dachte sie sie hatte Herzanfall und hat’s sehr laut geklopft um nach Glas Wasser zu fragen.. Darauf wurde sie lästerlich beruhigt so in etwa: „ was haben sie denn schon wieder.. bewahren sie Ruhe“.. Es kam dann irgendwann mal Wasser .. Im Akten - „ agressives Verhalten“ eingetragen

aber Danke dir.. 👍

Aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind die Einträge zwei Jahre nach Abschluss der Verfahrens zu löschen, sofern keine weiteren Eintragungen dort bestehen (§ 494 Abs. 2 Satz 2 StPO).

Zur Speicherung und Löschung der Akten bei der Justiz und Staatsanwaltschaft hat Privatier59 bereits etwas geschrieben. Das scheint hinsichtlich NRW auch korrekt zu sein.

Bei der Polizei dürften nochmal eigene landesrechtliche Aufbewahrungs- und Löschregelungen gelten.


Norman619 
Beitragsersteller
 16.12.2022, 08:43

..ich kann also davon ausgehen, dass im Verfahrensregister nach 4 Jahre keine Eintragungen vorhanden seien sollten ? ( weitere bestehen nicht).. ich habe vor, die Auskünfte bei diversen Behörden zu beantragen..

Frage doch erst einmal die gespeicherten Daten von dir dort ab.

Hierauf hast Du einen Anspruch, dass man es dir mitteilt.

Vielleicht hat sich das dann schon alles mit der Frage erledigt!

Und normalerweise bleibt das 2 Jahre gespeichert.