GmbH Besitzer zahlt Notarkosten nicht, ehemaliger GF als Zweitschuldner haftbar?

1 Antwort

Sofya

Die Tätigkeit des Notars kann von der Zahlung eines zur Deckung der Kosten ausreichenden Vorschusses abhängig gemacht werden (§ 15 GNotKG).

Es bestand also die Möglichkeit, vor der Beurkundung einen Vorschuss von der GmbH zu verlangen (kommt in der Praxis selten vor).

Über die gesamtschuldnerische Haftung bist du informiert.

Die Beitreibung der Kosten kann er aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel von ihm versehenen Ausfertigung der Kostenrechnung vornehmen lassen (§ 89 GNotKG). Er benötigt hierzu also keinen gerichtlichen Titel.

Empfehlung: Umgehend mit dem Notar sprechen.


EnnoWarMal  21.01.2020, 18:20

Falsche Fährte.

Wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt, ist dies nicht Sache der Gesellschaft, sondern der Gesellschafter. Der Notar hat überhaupt keine Grundlage, ein Honorar von der GmbH zu fordern.

Vielleicht sollte aber mal eine Gesetzesänderung her. Dann müsste jeder, der Aktien kauft oder verkauft, die dafür fälligen Gebühren bei der jeweiligen AG beitreiben.