GmbH Besitzer zahlt Notarkosten nicht, ehemaliger GF als Zweitschuldner haftbar?
Hallo Zusammen,
ich habe gemeinsam mit einem Geschäftsführer eine GmbH gegründet. Nach einem Jahr entschied ich mich, aus der Firma herauszutreten. Im Notar habe ich unter Anwesenheit von mehreren Zeugen mitgeteilt, dass ich nicht für die Notarkosten oder sonstige Gebühren aufkommen möchte/werde.
Nun wurde die Geschäftsanteilübertragung vollzogen, ich bin nicht mehr bei der GmbH aktiv. Der neue Geschäftsführer hat die Notarkosten nicht gezahlt und befindet sich in der Türkei. Er hat eine bekannte Adresse, unter dem er nach wie vor gemeldet und erreichbar ist. Nun will Notar die Kosten von mir als EHEMALIGER Geschäftsführer eintreiben. (als Zweitschuldner)
Notar hat bis dato kein Inkasso oder andere Eintreibungsversuche bei der GmbH veranlasst. Nur eine Mahnung gesendet.
Ab nächsten Monat werde ich auch auswandern, jedoch möchte ich dieses lästige Thema nicht weiterhin haben.
Kann Notar tatsächlich die Kosten von mir eintreiben? Der neue Geschäftsführer ist nach wie vor in der Firma aktiv und in der Türkei erreichbar. Die deutsche Adresse der GmbH ist mir noch unbekannt.
1 Antwort
Sofya
Die Tätigkeit des Notars kann von der Zahlung eines zur Deckung der Kosten ausreichenden Vorschusses abhängig gemacht werden (§ 15 GNotKG).
Es bestand also die Möglichkeit, vor der Beurkundung einen Vorschuss von der GmbH zu verlangen (kommt in der Praxis selten vor).
Über die gesamtschuldnerische Haftung bist du informiert.
Die Beitreibung der Kosten kann er aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel von ihm versehenen Ausfertigung der Kostenrechnung vornehmen lassen (§ 89 GNotKG). Er benötigt hierzu also keinen gerichtlichen Titel.
Empfehlung: Umgehend mit dem Notar sprechen.
Falsche Fährte.
Wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt, ist dies nicht Sache der Gesellschaft, sondern der Gesellschafter. Der Notar hat überhaupt keine Grundlage, ein Honorar von der GmbH zu fordern.
Vielleicht sollte aber mal eine Gesetzesänderung her. Dann müsste jeder, der Aktien kauft oder verkauft, die dafür fälligen Gebühren bei der jeweiligen AG beitreiben.