Einmalzahlungen - sozialversicherungspflichtig?
Ich bin seit einigen Monaten Rentner. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber noch eine Einmalzahlung wegen nicht genommenen Urlaubs bekommen (rund 3000 Euro) und von einer Versicherung, in die mein Arbeitgeber eingezahlt hatte, eine einmalige Kapitalleistung von rund 7000 Euro. Dass ich das bei der ESt.-Erklärung angebe, ist, denke ich, klar. Aber was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Muss ich auf diese Beträge auch Krankenversicherung zahlen?
2 Antworten
Vielen Dank für die Antwort, die mich allerdings ziemlich schockt. Dass die Entschädigung für nicht genommenen Urlaub krankenversicherungspflichtig ist, habe ich mir schon fast gedacht, obwohl ich das auch nicht wirklich gerecht finde ... Aber eine Art private Rentenversicherung, die mit einer einmaligen Kapitalleistung abgefunden wird, warum ist die denn krankenversicherungspflichtig? Wenn ich mir ein paar tausend Euro vom Sparbuch abheben und als Zuschuss zu meiner Rente verwenden würde, müsste ich doch auch keine Krankenversicherung darauf bezahlen, oder? Genauso, wenn ich jetzt selbst eine private Rentenversicherung abgeschlossen hätte und sagen wir mal monatlich 100,- Euro daraus ausbezahlt bekäme, oder? Ich meine, im letzteren Fall würde ich, wenn ich nicht noch dreißig Jahre lebe, sowieso niemals den Betrag herausbekommen, den ich mal in die Versicherung einbezahlt habe. Wenn ich dann trotzdem alles noch einmal versteuern und mir Sozialabgaben abziehen lassen müsste, wäre das doch ein extrem schlechtes Geschäft für mich? Kannst Du mir oder kann mir auch ein anderer hier erklären, warum das so ist mit der Krankenkassenabgabe? Ich blicke da überhaupt nicht durch und wäre für Hilfe wirklich sehr dankbar!
Ich weiss dazu auch kaum etwas. Ganz schlecht ist es jedenfalls, wenn man nicht in der KVdR pflichtversichert ist, sondern freiwillig versichert.
Ja, das ist krankenversicherungspflichtig.