Einmalzahlung, Leistungsprämie, Insolvenz?
Hallo, ich befinde mich seit April in der Insolvenz und habe ein monatliches Brutto von 1600 Euro. Der AG führt die Pfändbaren Beträge direkt an den Th ab. Nun erhalte ich einmalig eine Sonderzahlung als Leistungsprämie in Höhe von 500 Euro. Werden die kompletten 500 Euro an den Th ausgezahlt oder kann man wenigstens 50 Euro davon behalten?
3 Antworten
Ich glaube eher nicht, dass die Prämie von der Pfändung ausgenommen ist.
In meinem Schreiben von der Arbeit steht der Satz. Führ Ihre Leistungen im Zusammenhang mit den erreichten Arbeitsergebnissen des vergangenen Jahres 2019 erhalten Sie als Anerkennung eine EINMALIGE Geldzuwendung in Höhe von 500 Euro Brutto. Als Überschrift Grafitation. Ich bekomme das nur einmal. In der Lohnabrechnung wird wohl Sonderzahlung stehen. Ich weiß auch nicht so ganz. Klar wird dieser Betrag mit dem Lohn versteuert. Aber mir ist das auch unklar.
nach dem folgenden Beispiel (Lohnberechnung), bleibt dir die Leistungsprämie sogar komplett:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_25092013_D531002301.htm
die Leistungsprämie gehört demnach, ähnlich wie das Weihnachtsgeld, bis 500 € zum unpfändbaren Einkommen.
Das ist genau mein Problem auch habe 2 Kollegen neu geworben und nun standen mir 2000€ zu wird das komplette angerechnet...?