Ich bin seit einigen Monaten Rentner. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber noch eine Einmalzahlung wegen nicht genommenen Urlaubs bekommen (rund 3000 Euro) und von einer Versicherung, in die mein Arbeitgeber eingezahlt hatte, eine einmalige Kapitalleistung von rund 7000 Euro. Dass ich das bei der ESt.-Erklärung angebe, ist, denke ich, klar. Aber was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Muss ich auf diese Beträge auch Krankenversicherung zahlen?
Einmalzahlungen - sozialversicherungspflichtig?
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