Freie Mitarbeit (Einmalig) - Anmeldung etc.?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Wegen einer einmaligen Sache, brauchst Du nicht alles anzumelden. Belege aufbewahren udn fertig. Solltest Du mal aufgefordert werden eine Steuererklärung abzugeben, dann kannst Du das noch immer machen.

2. Da Du nichts angemeldet hast, brauchst Du auch nichts abzumelden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

MRMRMR 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 13:56

Ich habe zuerst das Finanzamt kontaktiert, die haben mir dieses Formular dafür zugeschickt. Das habe ich auch schon ausgefüllt und abgegeben. Ich habe jetzt den Brief mit der Steuernummer bekommen. Meine Frage ist eher: Müssen die dann auch wissen, dass ich das jetzt nicht mehr mache? Interessiert die das überhaupt? Oder sollte ich jetzt einfach mal abwarten bis noch was kommt?

wfwbinder  20.09.2017, 14:23
@MRMRMR

Also, wenn du angemeldet hast, dann musst Du auch eine Einkommensteuererklärung 2017 abgeben. Kannst aber auch damit warten, bis die Aufforderung kommt.

MRMRMR 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 13:39
@wfwbinder

Alles klar, vielen Dank für die Hilfe.

Eine ergänzende Frage habe ich aber noch:

Da das Verhältnis nun beendet ist, muss/kann ich das dann auch irgendwie wieder abmelden oder bleibt es einfach dabei? Bzw. wenn ich mal eine Festanstellung habe, teile ich dem Finanzamt dann mit, dass sich die Situation geändert hat? Wie läuft das ganze ab? (Sorry, dass ich so viel Frage, aber ich hab echt keine Ahnung auf dem Gebiet)

wfwbinder  21.09.2017, 13:49
@MRMRMR

Die Frage ist, kommt das mal wieder vor? Dann lass es doch einfach. kostet ja kein Geld.

Man muss eine gelegentliche selbständige Arbeit nicht beim Finanzamt und auch sonst nirgends anmelden.

Die Einkünfte daraus sind aber in der Steuererklärung anzugeben.

"abgesehen vom Kindergeld" - wie ernährst Du denn Dein Kind, wenn Du kein Einkommen hast?


MRMRMR 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 13:57

Ich kriege das Kindergeld von meinen Eltern ausgezahlt...für mich.

Impact  20.09.2017, 20:03
@MRMRMR

Das ist kein Kindergeld - das ist Unterhalt.

MRMRMR 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 20:35
@Impact

Schön. Hat aber auch absolut nichts mit der Frage zu tun, was soll also der Quatsch?

Impact  21.09.2017, 11:02
@MRMRMR

Der Quatsch ist, dass Du es geschrieben hast. Und wenn Du das einem Finanzbeamten sagst. wird der Dich auch so fragen!!