eine Mauer in Eigentumswohnung bauen?
Hallo zusammen,
ich habe eine dumme Frage und danke im voraus, dass du es liest.
Jetzt wohnen wir in eine 2,5 Zimmer-Wohnung und werden bald ein Baby bekommen.
Aus vielen Gründen würden wir unsere jetzigen Wohnung weiter benutzen. Es wäre ideal, 3 Zimmer haben zu können. 0,5 Zimmer bei uns ist eine offene Galerie. Gibt es Möglichkeit, dass wir die Galerie umbauen (eine Mauer stellen), damit sie als ein geschlossenen Zimmer wird?
5 Antworten
Du baust eine Trockenbauwand ein. Das sind Metallständer, die mit Rigipsplatten verkleidet werden. Innen kommt zur Schalldämmung Mineralwolle rein. Sieht toll aus. Dazu baut man eine Zimmertüre ein. Und man kann es später wieder problemlos entfernen. Aber Du solltest mit dem Vermieter sprechen.
Das kannst Du selber machen oder eine Baufirma damit beauftragen. z.B. www.standard-bau.de Allerdings sind die im Moment ziemlich ausgelastet. Du kannst auch bei www.blauarbeit.de oder myhammer einen Trockenbauer suchen, der das macht.
Bei einer festen Mauer würde ich einen Statiker hinzu ziehen. Nicht dass sich der Boden wölbt, dann haste ein richtiges Problem.
Trockenbau ist Easy-Peacy, aber hellhörig wenn man ihn einwandig baut.
So Umbauten sind meist Knorz.
Ich schließe mich "orgel" an. Eine Trockenbauwand, beidseitig doppelt beplankt, sorgsam mit schalldämmender Steinwolle aufgefüllt... Da brauchst Du rundherum nur ~ ein Löchlein/m von 5mm um das Ganze auf Position zu halten. Viel Glück und herzlichen Glückwunsch! b
Trockenbauwand ziehen und Tür rein… Warum sollte das ein Problem darstellen, wenn es sich um euer Eigentum handelt?
In Ihrer Eigentumswohnung können Sie aus- und umbautechnisch nicht schalten und walten, wie Sie möchten.
- Nicht tragende Wand kann weg
- Vorsicht beim Ausbau des Dachbodens
Der Ausbau des Dachbodens hat bei Eigentumswohnungen schon oft zu Ärger geführt.
- Auch der Einbau eines Kamins hat in der Praxis schon häufig für Streitigkeiten unter Eigentümern geführt. Der Kamin selbst ist eigentlich weniger das Problem, vielmehr führt der erforderliche Schornstein dazu, dass Sie hier nicht machen können, was Sie möchten. Sofern Sie diesen außen am Haus anbringen, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, von der alle Eigentümer betroffen sind.
- Entlüftung geht meist ohne die anderen Eigentümer
Wenn Sie eine Mauer durchbrechen möchten, um eine Entlüftung für Küche, Bad oder Toilette einzubauen, ist hierdurch auch gemeinschaftliches Eigentum betroffen. Wenn Sie aber darauf achten, dass die Öffnung praktisch von außen unsichtbar angebracht wird, geht das auch ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer.
Und wo ist in dem ganzen Text jetzt eine Antwort auf die eigentliche Frage enthalten?
Und wenn man schon Texte kopiert, sollte man die Quellen dazu wenigstens angeben…