Antwort
In Ihrer Eigentumswohnung können Sie aus- und umbautechnisch nicht schalten und walten, wie Sie möchten.
- Nicht tragende Wand kann weg
- Vorsicht beim Ausbau des Dachbodens
Der Ausbau des Dachbodens hat bei Eigentumswohnungen schon oft zu Ärger geführt.
- Auch der Einbau eines Kamins hat in der Praxis schon häufig für Streitigkeiten unter Eigentümern geführt. Der Kamin selbst ist eigentlich weniger das Problem, vielmehr führt der erforderliche Schornstein dazu, dass Sie hier nicht machen können, was Sie möchten. Sofern Sie diesen außen am Haus anbringen, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, von der alle Eigentümer betroffen sind.
- Entlüftung geht meist ohne die anderen Eigentümer
Wenn Sie eine Mauer durchbrechen möchten, um eine Entlüftung für Küche, Bad oder Toilette einzubauen, ist hierdurch auch gemeinschaftliches Eigentum betroffen. Wenn Sie aber darauf achten, dass die Öffnung praktisch von außen unsichtbar angebracht wird, geht das auch ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer.