Untermieter mit Baby?

3 Antworten

Zum Einen ist fraglich, ob hier wirklich ein Untermietvertrag vorliegt. Bitte mal den Mietvertrag vorlegen. Zum Anderen ist eine fristlose Kündigung ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 543 BGB ohnehin ausgeschlossen. Die Fristen für eine ordentliche Kündigung wären zu prüfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Lisa971 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 01:02

ja ich habe ein Untermieter Vertrag , aber stehe in den Hauptmietvertrag mit drinne deswegen ist das für mich so unklar

Answer123  18.11.2021, 02:22
@Lisa971

In welcher Form stehst um Hauptmietvertrag? Bist du dort als gleichberechtigter Mieter aufgeführt und hast auch unterschrieben, oder stehst du dort nur zur Deko drinnen?

Im Zweifelsfall könnte dein Freund zwar den separaten (und vollkommen überflüssigen) Untermietvertrag kündigen, nicht aber alleine den Hauptmietvertrag.

Ich gehe im Übrigen davon aus, dass auf den Untermietvertrag § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht anwendbar wäre. Die Kündigungsfrist würde sich damit nach § 573a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 i.V.m. § 573c BGB richten.

Soweit Du gemäß Mietvertrag Mitmieterin der Wohnung bist, bist Du nicht Unter-, sondern gleichberechtigte Hauptmieterin - und ohne Deine Zustimmung und / oder der des Vermieters, wird sich an den vertraglichen Voraussetzungen nichts ändern.

Entweder ist der Vermieter gewillt mit einem von Euch beiden den Vertrag alleine weiterzuführen, soweit die adere Mietpartei dies so wünscht / dem zustimmt oder aber Ihr müsst den Vertrag zusammen kündigen.

Mit anderenWorten der Freund kann Dir nicht kündigen - und selbst wenn Du "Kündigung" und Auszug zustimmen würdest, haftest Du weiterhin gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

Wir haben natürlich zusammen eine Wohnung , bin zwar ein Untermieter aber ich steh im Mietvertrag mit drinne.

Bist Du in dem Vertrag lediglich als Mitbewohnerin erwähnt - giltst so als Untermieterin - auch dann müsste der Hauptmieter eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.

Bitte den Vermieter um eine Abschrift des Vertrages ( soweit Dir dieser nicht bereits vorliegt ) - bist Du eingetragene Hauptmieterin wird der Vermieter eine solche Abschrift / Kopie vermutlich herausgeben - oder aber er beruft sich auf Datenschutz, da Du mit ihm in keinem Vertragsverhältnis stehst.

Frage ihn .

Oder stelle die Vertrag(steil) unter Streichung der Namen hier ein.

bin zwar ein Untermieter aber ich steh im Mietvertrag mit drinne. 

Diese Aussage widerspricht sich. Wenn du als Hauptmieter im Mietvertrag stehst, bist du eben KEIN Untermieter. Also prüfe erst mal, was du denn eigentlich bist: Mieter oder Untermieter. Als Hauptmieter kann er dich gar nicht kündigen.


Lisa971 
Beitragsersteller
 17.11.2021, 22:03

sollte ich bei unseren Vermietern anrufen und einfach nachfragen was ich in dieser Wohnung bin ?

MonavdH  17.11.2021, 22:11
@Lisa971

Du musst doch wissen, was du unterschrieben hast und davon ein Exemplar bekommen haben. Also nachschauen, wer da genau als Vermieter steht.