Kann ein Handwerker Fremdmaterial einbauen,wenn der Kunde auf Gewährleistung verzichtet?

2 Antworten

Rechtlich würde zwar nichts gegen einen einzelvertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss sprechen.

Dennoch wird sich ein Handwerker nicht darauf einlassen:

Zum einen nicht, weil der Handwerker nun einmal kein Rechtsanwalt ist und eine unanfechtbare Klausel dieses Inhalts schwerlich hinbekommt.

Zum zweiten nicht, weil er durch Verwendung von Fremdmaterial auf einen Teil des von ihm kalkulierten Gewinns verzichten müßte.

Nein! Das gilt für Sanitär, Tischler, Zimmerer, selbst für Fenstereinbauten.

Die werden keinen Vertrag mit Dir machen, der Gewährleistung ausschliesst! Warum hast Du dich nicht vorher informiert? Du hast leider den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Pech, Dir bleibt nur, jemanden zu suchen, der ohne Rechnung die Installationen vornimmt.