Kann ein Handwerker Fremdmaterial einbauen,wenn der Kunde auf Gewährleistung verzichtet?
Ich möchte eine Dusche einbauen lassen und einer Sanitärfirma diesen Auftrag erteilen. Ich habe mir die entsprechende Dusche und Duschwanne online herausgesucht und natürlich die Kosten herausgefunden. Meine Firma möchte aber, dass ich denselben Typ Dusche + Duschwanne bei ihr zum mehr als doppelten (!) Preis kaufe, da sie Fremdmaterial wegen der Gewährleistung nicht einbauen. Kann seitens des Kunden - also meine Person - auf die Gewährleistung verzichtet werden, wenn man das vertraglich festlegt?
2 Antworten
Rechtlich würde zwar nichts gegen einen einzelvertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss sprechen.
Dennoch wird sich ein Handwerker nicht darauf einlassen:
Zum einen nicht, weil der Handwerker nun einmal kein Rechtsanwalt ist und eine unanfechtbare Klausel dieses Inhalts schwerlich hinbekommt.
Zum zweiten nicht, weil er durch Verwendung von Fremdmaterial auf einen Teil des von ihm kalkulierten Gewinns verzichten müßte.
Nein! Das gilt für Sanitär, Tischler, Zimmerer, selbst für Fenstereinbauten.
Die werden keinen Vertrag mit Dir machen, der Gewährleistung ausschliesst! Warum hast Du dich nicht vorher informiert? Du hast leider den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Pech, Dir bleibt nur, jemanden zu suchen, der ohne Rechnung die Installationen vornimmt.
Für die Suche nach einem dazu bereiten Handwerker hast Du Dir leider einen sehr ungünstigen Zeitpunkt ausgesucht. Der derzeitige Bauboom lastet die Handwerker so sehr aus, dass die es sind, die die Preise und Konditionen bestimmen.
Ich werde ganz einfach diese Firma nicht nehmen. Ich habe der Firma bereits geschrieben, dass ich keinen mehr als 100%igen Aufschlag zahle und sie mir preislich entgegenkommen könnten. Das haben sie bereits abgelehnt. Ich danke dir aber für die Info! Alles Gute!