Ehepartner im Gefängniss?

6 Antworten

Das Strafmass wird dadurch sicherlich nicht beeinflusst. Das wäre ja quasi ein Freifahrtschein für z.B. alle Alleinerziehenden, ruhig Straftaten begehen zu können.

Möglicherweise wäre der offene Vollzug eine Möglichkeit. So war das hier beispielsweise für die Mutter eines Babys geregelt, nach einem Millionenbetrug.

Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass man nicht zu Straftaten gezwungen wird und sich nicht anschliessend mit familiären Verpflichtungen vor einer Haftstrafe drücken können sollte.

Deine Schwerbehinderung und Dein Kind sind sicherlich kein Grund / Anlass Deinen Mann aus der Haft zu entlassen.

sind angewiesen auf seine Unterstützung.

Niemand hat ihn gezwungen straffällig zu werden..... Du wirst Dir anderweitig Hilfe suchen müssen.

Können kannst und darfst Du vieles!

Ob das was bewirkt, ich habe starke Zweifel daran!

1. Waren diese Umstände dem Anwalt deines Mannes und dem Gericht vermutlich eh bekannt!

UND

2. Hilfe bekommst Du auch von den Ämtern, dem DRK, der Caritas, .......!


Tr637 
Beitragsersteller
 04.02.2024, 15:10

Nein Bekannt war es nicht.

Wegen Kleindelikten kommt niemand ins Gefängnis.

Entweder ist der Mann Schwerkrimineller oder Wiederholungstäter. Da steht zu vermuten, dass die familiäre Situation auf den Strafrahmen wenig Einfluß haben kann.

Mit so rudimentären Informationen wohl kaum beantwortbar. Untersuchungshaft, Erzwingungshaft, Abschiebehaft, Strafhaft? Weswegen? Wie lange? Wurde die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen bei der Bemessung der Haft berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?