Schonvermögen... muss Ehepartner sein Haus verkaufen?
Meine mutter ist jetzt im pflegeheim. ..demenz...mein vater war mit der pflege überfordert...eine weile kann er den eigenanteil bezahlen...aber was ist wenn er sein barvermögen aufgebraucht hat...muss er dann sein haus verkaufen?? Ausserdem hatte er für meinen sohn und auch für seine anderen enkelkinder einen bausparvertrag seit deren geburt abgeschlossen...hat mein sohn noch eine chance an das geld zu kommen?... sind fast 10.000 euro...danke fürs lesen 😊
3 Antworten
Hallo,
ergänzend zu der sehr guten Antwort von gaenseliesel:
Bei den Bausparverträgen ist auch wichtig, ob sie bereits auf den Namen der Enkel laufen. Wenn ja, gehören sie den Enkeln. Schenkungen der letzten 10 Jahre kann das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen zurückfordern.
https://www.das.de/de/rechtsportal/testament-und-erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/schenkung.aspx
Gruß
RHW
Wie Gänseliesel schon schreibt: Dein Vater kann in dem Haus wohnen bleiben, bis er entweder stirbt, oder selbst ins Pflegeheim aufgenommen wird.
Allerdings kann dann das Haus dann nicht mehr vererbt werden, sondern geht in den Besitz des Sozialamtes über.
Wurden die Bausparverträge schon vor längerer Zeit abgeschlossen und nicht erst, als die Pflege der Mutter absehbar war, bleiben sie bestehen.
also ich wäre hier sehr skeptisch !
Ich meine, wenn man sich dafür entscheidet, auf den eigenen Namen zu sparen, sollte das Enkelkind zumindest als Begünstigter eingetragen werden um diese Anlage vor einem Zugriff des Sozialamts zu schützen !!!
Martina schrieb:
" ....Ausserdem hatte er für meinen sohn und auch für seine anderen enkelkinder einen bausparvertrag seit deren geburt abgeschlossen....."
1 oder 2 eigene Bausparer sind vielleicht noch glaubwürdig ......aber bei mehreren ???
Siehe auch Antwort von @RHWWW !
Auch RHWWW schreibt von den ersten 10 Jahren, in denen Schenkungen zurückgefordert werden können und da der Bausparvertrag für den Sohn schon länger als 20 Jahre läuft, sehe ich für ihn keine Gefahr.
Wie lange die Verträge für die anderen Enkelkinder laufen, wissen wir nicht und Martina liegt bestimmt das Wohl ihres Sohnes am Herzen.
Die anderen enkelkinder sind älter und haben es schon bekommen...und wie ich heute erfahren haben handelt es sich um eine Lebensversicherung. ..und dann gehe ich davon aus dass die auch auf den namen meines kindes lief...alles sehr schwierig weil mein vater das alles nicht mehr genau weiss und ich es im moment auch nicht einsehen kann da ich nicht ins haus komme
Sollte Dein Sohn als Begünstigter in der LV eingetragen sein, oder die Vericherung auf seinen Namen laufen,ist eh alles in trockenen Tüchern.
Lass alles ruhig angehen, Du kannst sowieso nichts mehr ändern.
Viel Glück!
alles soweit richtig mit den 10 Jahren, nur muss der Begünstigte namentlich schon der Enkel sein !
So könnte/würde sonst jeder argumentieren wollen:" die Geldanlage gehört mir nicht, es ist die meines Sohnes/Enkels oder "
Da es sich jetzt wohl um eine Lebensversicherung handelt, die wahrscheinlich auf dem Namen des Sohnes läuft, brauchen wir uns keine Gedanken mehr machen.
Abgeschlossen schon vor über 20 jahren...aber leider nicht auf den namen meines sohnes
Das macht nichts, denn alles was älter ist als 10 Jahre wird nicht zurück verfolgt.
Auch wenn im bausparvertrag nicht der name meines kindes vorkommt??
Hallo,
JEIN, das Haus gehört zum Schonvermögen – sofern es angemessen erscheint, also kein Mehrfamilienhaus z.B.
Auch wenn die Ehefrau in ein Pflegeheim muss, gehört das angemessen große Eigenheim zum Schonvermögen solange es durch den Ehemann weiter bewohnt wird.
schau mal hier, ob euch noch weitere Fragen beantwortet werden können:
http://pflegeversicherung-leistungen-im-pflegefall.de/unterhalt-bei-pflegeheimumzug/
Meiner Meinung nach ja, denn zum Schonbereich gehören außerdem Rücklagen zur Modernisierung und Sanierung einer Immobilie (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2012, Az: II-9 UF 190/11).