Unterschied zwischen WG, Lebensgemeinschaft, eheähnlicher Gemeinschaft
1.Frau A und Frau B wohnen aus finanziellen!!! Gründen zusammen in einer gemeinsamen Dreizimmerwohnung. Beide sind als Hauptmieter eingetragen. Sie bestreiten zwar gemeinsam die Unterhaltskosten, aber sie haben kein eheähnliches Verhältnis miteinander. Führen die beiden nun eine WG, eine Lebensgemeinschaft oder eine eheähnliche Gemeinschaft? Ich weiß, das dazu schon viel geschrieben wurde. Aber ich würde mich noch einmal über eine detailiertere Antwort freuen.
2.Werden Sozialgelder wie Wohngeld oder andere immer auf beide Personen berechnet, auch wenn nur einer beantragt?Herzlichen Dank
1 Antwort
Ich kann zwar nicht komplett alles beantworten, aber vielleicht hilft dir meine Teilantwort trotzdem etwas weiter. Mir ist bekannt, dass eine WG bedeutet, jeder hat ein eigenes Zimmer und Wohnzimmer/Küche/Bad werden geteilt. Es besteht ein Plan, auf dem die Aufgaben verteilt sind. Eine eheähnliche Gemeinschaft bedeutet, dass beide ein gemeinsames Bett teilen. Praktisch wie ein Ehepaar, nur ohne Trauschein, zusammenleben.
Und ich habe gelesen, dass man bei Anträgen auf Wohngeld und dergleichen angeben muss/sollte, wenn noch jemand im Haushalt lebt.