Antwort
Hallo Mehlmann, Danke für die Information, aber den Ansatz, dass jeder der beiden Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 € pro einfachen Kilometer für die wöchentliche Familienheimfahrt geltend macht, erkennt das FA nicht an mit der Begründung, es wird doch gemeinsam gefahren. Unlogisch in Bezug auf Fahrgemeinschaften und eigentlich eine nicht logische Erklärung.