Ehemann hat Bargeld geerbt und davon physisches Edelmetall gekauft. Ist das Bestandteil der Zugewinngemeinschaft oder sein Privateigentum?
Erbschaften fließen meines Wissens nach nicht in Zugewinngemeinschaft ein. Was ist im Fall von Bargeld, das in Sachwerte umgewandelt wird? Hat der Ehepartner dann quasi einen "Freibetrag" in Höhe der Erbschaft, der z.B. auf den nach der Erbschaft erfolgten Erwerb von Dingen wie Auto, Edelmetall u.ä.? Oder wird durch die Umwandlung in Sachwerte der Neuerwerb Bestandteil der Zugewinngemeinschaft?
3 Antworten
Wie @Privatier59 es geschrieben hat ist bes absolut richtig, ich versuche eine andere Version der Erklärungwie es gerechnet wird.
Nehemn wir an, am Tag der Eheschließeung hattet ihr beide 0,- Euro Vermögen.
Würdet ihr euch nach X-ahren scheiden lassen würde das Vermögen Hälftig geteilt, weil ihr das gleiche Anfangsvermögen hattet.
Du erbst 50.000,- Euro in Bar.
Variante:
Damit steigt das Anfangsvermögen auf 50.000,- Euro.
Das wird in Goldangelegt.
Ihr lasst Euch Scheiden. Das Gold steigt im Wert udn es ist 80.000,- Wert.
Dann werden Deine 50.000,- Anfangsvermögen abgezogen und der Rest 30.000,- als Zugewinn geteilt je 15.000,-. Du könntest ihr Gold im Wert von 15.000,- geben, oder Goldverkaufen udn ihr 15.000,- geben.
Die 50.000,- als Wert bleiben Dir erhalten.
Die Problemstellung ergibt sich nicht, wenn Du Dir bewußt machst, welche Bedeutung die Erbschaft auf den Zugewinnausgleich hat:
Anders als Du offenbar denkst ist das kein separates Sondervermögen. Es ist lediglich so, dass die Erbschaft dem Anfangsvermögen des Ehegatten zugerechnet wird.
Veränderungen in späterer Zeit haben sehr wohl Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich.
Legt der Ehegatte das Erbe gewinnbringend an, dann sind in der Ehezeit entstandene Wertsteigerungen ausgleichspflichtig.
Umgekehrt natürlich auch Wertminderung. Die Anschaffung eines Autos beispielsweise führt bei den üblichen Wertverlusten bei diesem Konsumgut zwangsnotwendig zu einem Wertverlust.
Nein, keinem der Ehegatten einer Zugewinngemeinschaft steht von irgendetwas die Hälfte zu. Es ist vielmehr so, dass für jeden der Ehegatten separat der Wert von Anfangsvermögen und Endvermögen zu ermitteln ist, Das wird dann gegenüber gestellt und der Wertunterschied ausgeglichen.
Ein besonderer Fall ist dann natürlich der Hausrat. Da kann es in der Tat Zuweisung bestimmter Gegenstände geben.
Mein Rat ist: Besorg Dir Fachliteratur zu diesem Thema und erwäge auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Mein Rat und meine Empfehlung:
Da man in Deutschland für die Scheidung eh einen Anwalt benötigt, ohne funktioniert es nicht, Termin machen und hin!
Die Scheidungsanwälte kennen sich bestens aus!
Dir alles Gute! 🍀🍀🍀
Ich versuche gerade erst, das alles zu verstehen, da ich grad mit einer plötzlichen Trennung konfrontiert bin. Und von Wertgegenständen, die während der Ehe angeschafft wurden, steht mir doch die Hälfte zu? Oder nur von einem errechneten Zugewinn, der durch das gestiegene Anfangsvermögen nun nicht mehr existent ist? *verwirrt guck*