Umwandlung meiner VWL
Meine vermögenswirksamen Leistungen fließen in einen auf meinen Ehemann abgeschlossenen Bausparvertrag. Diese VWL ist im November 2012 beendet. Ich möchte jetzt im September 2011 eine Umwandlung vornehmen (kleiner Sparvertrag), weil ich mich von meinem Mann trenne. D.h. ich möchte nicht, dass diese mtl. 40 Euro weiter auf seinen Bausparvertrag einbezahlt werden. 1. Kann ich ohne weiteres eine Umwandlung vornehmen? 2. Wenn ja, auf welchen Vertrag fließt am Ende der 7 Jahre die staatliche Förderung - auf meinen neuen Sparvertrag oder auf den alten Bausparvertrag meines Mannes - oder wird die staatliche Förderung entsprechend aufgeteilt?
3 Antworten
Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in Form eines Bausparvertrags nur auf den eigenen Namen, den Ehepartner (sofern steuerliche eine Zusammenveranlagung erfolgt), die eigenen minderjährigen Kinder oder die eigenen Eltern angelegt werden. Willst Du Dich also trennen, ist die Zahlung Deiner VL auf den Vertrag Deines noch-Ehemanns nicht mehr möglich.
Eine Umschreibung (= Übertragung) des Bausparvertrags auf Deinen Namen wäre meines Wissens unter Eheleuten (oder Angehörigen) möglich, jedoch müssen hierzu der Ehemann und die Bausparkasse zustimmen. Kläre die Details hierzu zunächst mit Deinem Ehemann, dann mit der Bausparkasse.
Die staatliche Förderung bleibt erhalten (sie wird ja jährlich ausgezahlt). Es geht um einen Altvertrag vor 2009, d.h. Du musst die Beträge nach Ablauf der Sperrfrist nicht unbedingt für den Wohnungsbau verwenden.
Für zukünftige Zahlungen kannst du ohne weiteres eine Umwandlung vornehmen. D.h. du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du deine VWL auf einen neuen Vertrag (Sparvertrag) was auch immer einzahlen möchtest. Der Bausparvertrag deines Mannes wird dann wahrscheinlich später zuteilungsreif als geplant, außer er zahlt die Beiträge selbst. Die bereits eingezahlten Beiträge sind dort wo sie sind, d.h. du musst sie am besten von deinem Mann einfordern oder bei Zuteilung des Vertrages deinen Teil anfordern. Natürlich kannst du es auch über die Bausparkasse probieren. (Die Antwort entspricht nur meiner persönlichen Meinung)
Gespart werden in der Regel 40 € pro Monat. Dieser Betrag wird entweder ganz oder teilweise vom AG bezahlt. Laufzeit 7 Jahre; Beitragszahlung 6 Jahre: Bereits nach 6 Jahren kann wieder ein neuer Vertrag begonnen werden. Wer sich für Aktienfonds entscheidet, erhält staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Bedingung: Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete beträgt (bis April 2009 waren es 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete). Auf die VL-Sparraten in einen Aktienfondssparplan der Staat eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der jährlichen VL-Einzahlungen bis zu maximal 400 Euro. Dies bringt eine Förderung von 80 Euro im Jahr vom Staat.
Die Förderung wird imm an den eingtragenen Kontoinhaber bezahlt.
Hallo Niklaus, war zwar eine ausführliche Anlagenbeschreibung, aber hat nicht den Kern meiner Frage getroffen. Ich will keinen neuen Vertrag, sondern den alten Vertrag umwandeln in einen auf mich ausgestellten Sparvertrag, der dann nur noch 15 Monate von der VWL bedient werden kann, weil diese dann ausläuft (ich gehe dann in Rente). Wird am Ende dieser 7 Jahr (November 2012) die komplette staatliche Förderung auf meinen Umwandlungsvertrag bezahlt?