Immobilien Erbschaft mit anschließenden Elternunterhalt?

2 Antworten

Das selbstbewohnte Eigenheim ist Schonvermögen. Solange die Eltern darin wohnen können sie Mittel der Sozialhilfe bekommen ohne zur Veräußerung des Hauses gezwungen zu werden.

Wenn allerdings eine Heimunterbringung erforderlich werden sollte ändert sich das. Wenn keine anderen Mittel mehr vorhanden sind wird sich die Notwendigkeit eines Verkaufs ergeben.

Das hat nichts mit Unterhalt zu tun. Deine eigene finanzielle Situation spielt also keine Rolle. Es geht um das Vermögen der Eltern.

Jetzt noch Alternativen zu finden ist da ziemlich aussichtslos. Selbst wenn sich die Eltern zu einer Schenkung des Hauses an Dich bereit finden würden wäre diese innerhalb der von Dir ja schon zitierten 10-Jahresfrist angreifbar.


ratbedarf 
Beitragsersteller
 15.09.2020, 11:50

Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Frage hinsichtlich des "nicht antastbaren" Erbanteil bezog sich auf die theoretische Möglichkeit zum dem Zeitpunkt wenn das Vermögen der Eltern verbraucht ist und somit der Elternunterhalt greift.

Du könntest natürlich auch anbieten, den Teil der Mutter abzukaufen. Dann ist Kapital für die Pflege im Heim verfügbar, falls es dazu kommen sollte. Was davon übrig bleibt, erbst du im besten Fall ja sowieso wieder.