Immobilien Erbschaft mit anschließenden Elternunterhalt?
Guten Tag,
welche Ratschläge gibt es im Vorfeld zu folgendes Szenario, welches in Kürze auf mich zukommen könnte:
Meine Eltern (86/90J.) leben in Zugewinngemeinschaft derzeit im eigenen EFH (je 50% Eigentumsanteil, schuldenfrei). Bargeldvermögen ist auch in kleinerem Umfang noch vorhanden. Mutter hat Pflegegrad 3, Vater pflegt die Mutter.
Ich bin alleiniges Kind und verheiratet. Es existiert kein Testament, also gilt beim Tod eines Elternteils die natürliche Erbfolge = je 50% des Nachlasses, bzw. 25% am Gesamtvermögen für mich selbst.
Sollte mein Vater zuerst sterben, müsste meine Mutter ins Pflegeheim. Die Rentenbezüge würden die Pflegekosten im Heim bei weitem nicht decken.
Die Gesetzgebung hinsichtlich des Elternunterhaltes wurde ab 2020 geändert. Bedeutet das, dass mein Immobilien/Bargeld-Erbanteil bei dieser Berechnung unberücksichtigt bleibt oder greift hier irgendwie dann doch die 10 Jahresfrist oder irgendetwas anderes?
Mein Einkommen beläuft sich lediglich im unteren fünfstelligen Bereich.
Erfolgt die Eintragung ins Grundbuch unter Einreichung des Erbscheins automatisch und hat man Einfluss auf die Anteilshöhe, so in etwas, dass man den Erbanteil des Barvermögens in einen anteiligen Immobilienanteil umwandelt?
Um den Eigenanteil an der Pflegeunterbringung zu leisten, müsste das Barvermögen des Erbanteils meiner Mutter zunächst verbraucht und anschließend eventuell dann auch das EFH verkauft werden.
Stimmt meine Ansicht insgesamt hierzu und welche Alternativen gibt es um den Verkauf des EFH zu vermeiden und was wäre ansonsten noch im Vorfeld zu beachten?
Eine frühzeitige Schenkung, bzw. Übereignung des EFH wurde nie thematisiert, da das auch nicht der Wille meiner Eltern ist.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Beiträge
2 Antworten
Das selbstbewohnte Eigenheim ist Schonvermögen. Solange die Eltern darin wohnen können sie Mittel der Sozialhilfe bekommen ohne zur Veräußerung des Hauses gezwungen zu werden.
Wenn allerdings eine Heimunterbringung erforderlich werden sollte ändert sich das. Wenn keine anderen Mittel mehr vorhanden sind wird sich die Notwendigkeit eines Verkaufs ergeben.
Das hat nichts mit Unterhalt zu tun. Deine eigene finanzielle Situation spielt also keine Rolle. Es geht um das Vermögen der Eltern.
Jetzt noch Alternativen zu finden ist da ziemlich aussichtslos. Selbst wenn sich die Eltern zu einer Schenkung des Hauses an Dich bereit finden würden wäre diese innerhalb der von Dir ja schon zitierten 10-Jahresfrist angreifbar.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Frage hinsichtlich des "nicht antastbaren" Erbanteil bezog sich auf die theoretische Möglichkeit zum dem Zeitpunkt wenn das Vermögen der Eltern verbraucht ist und somit der Elternunterhalt greift.
Du könntest natürlich auch anbieten, den Teil der Mutter abzukaufen. Dann ist Kapital für die Pflege im Heim verfügbar, falls es dazu kommen sollte. Was davon übrig bleibt, erbst du im besten Fall ja sowieso wieder.
Da gebe ich dir Recht, habe das auch hinter mir. Interessant hierzu:
wenn was übrig bleibt, stimmt das, aber bei den Heimkostenpreisen kann das auch schnell verbraucht sein.