Eintrag von Eigenkapital im Grundbuch

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

letzteres (vereinfacht beschrieben)


Punto188 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 21:07

Super . Danke für die schnelle Antwort . So habe ich es mir auch gedacht .

Sagen wir es anders:

Es wird das Haus, mit den anderen Werten zusammen genommen. davon wird das gesamte Eigenkapital genommen und der Rest durch 2 geteilt.

Also, wenn Euer gesamtes Vermögen das Haus ist, dann läuft es wie beschrieben.

Aber es kann nichts schaden, wenn man sich eventuell einigt, das der mit mehr Eigenkapital mal das Haus im Fall der Fälle übernimmt, weil der andere nicht genug Kredit bekäme um zu zahlen.


Punto188 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 22:08

Danke, dann muss auch kein Eintrag im Grundbuch erfolgen wer wieviel Teile im Fall einer Trennung bekommt .

wfwbinder  08.12.2013, 10:56
@Punto188

Ins Grundbauch wird nicht eingetragen, wer was bei einer Trennung bekommt.

Man könnte theoretisch eine Auflassungsvormerkung eintragen, oder irgendwelceh Sicherungsmaßnahmen. Würde nur Geld kosten.

Was etwas bringt ist, bei einem Notar festzulegen, wie man es handhaben will.

Ob z. B. der , der den anderen auszahlen muss, Ratenzahlung bekommt und in welcher Höhe, mit welcher FRist.