Eintrag von Eigenkapital im Grundbuch
Spielt es im Falle einer Trennung eine Rolle wie hoch das Eigenkapital des einzelne Partners war , bei einer Zugewinngemeinschaft , und der Rest über eine Finanzierung bezahlt wird? Macht es Sinn den Betrag des Eigenkapitals im Grundbuch zu vermerken , oder habe ich dann automatisch zwei Drittel Anspruch auf das Haus bei einer Trennung ? Als Beispiel: der Immobilienkauf beträgt inklusive aller Neben- und Renovierungskosten. 300000 Euro. Ich habe 75000 Euro Eigenkapital und mein Mann 25000 Euro Eigenkapital. Oder wird im Fall einer Trennung das Eigenkapital des jeweiligen Partners vom Verkaufspreis des Hauses abgezogen und der Rest als Zugewinn durch 2 geteilt ?
2 Antworten
letzteres (vereinfacht beschrieben)
Super . Danke für die schnelle Antwort . So habe ich es mir auch gedacht .
Sagen wir es anders:
Es wird das Haus, mit den anderen Werten zusammen genommen. davon wird das gesamte Eigenkapital genommen und der Rest durch 2 geteilt.
Also, wenn Euer gesamtes Vermögen das Haus ist, dann läuft es wie beschrieben.
Aber es kann nichts schaden, wenn man sich eventuell einigt, das der mit mehr Eigenkapital mal das Haus im Fall der Fälle übernimmt, weil der andere nicht genug Kredit bekäme um zu zahlen.
Ins Grundbauch wird nicht eingetragen, wer was bei einer Trennung bekommt.
Man könnte theoretisch eine Auflassungsvormerkung eintragen, oder irgendwelceh Sicherungsmaßnahmen. Würde nur Geld kosten.
Was etwas bringt ist, bei einem Notar festzulegen, wie man es handhaben will.
Ob z. B. der , der den anderen auszahlen muss, Ratenzahlung bekommt und in welcher Höhe, mit welcher FRist.
Danke, dann muss auch kein Eintrag im Grundbuch erfolgen wer wieviel Teile im Fall einer Trennung bekommt .