Der Steuerbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Laut dieser ist ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt möglich. Der rechtzeitige Einspruch verhindert, dass der Steuerbescheid rechtskräftig wird.
Du kannst den Mietvertrag allein unterschreiben. Damit er gültig ist, muss Dein Mann Dir eine Vollmacht erteilen.
Geh davon aus, dass auch ohne Bescheinigung alles korrekt abläuft. Falls Du dem "Tankwart" aber dennoch mißtraust: Lass Dir Dein Pfand quittieren mit Vermerk, für welchen Betrag Du es hinterlegt hast. Schreib den Text selbst und lass ihn vom "Tankwart" unterschreiben.
Pensionsbezüge, für die der ehemalige Arbeitgeber eine (elektronische) Lohnsteuerbescheinigung erstellt, gehören in Anlage N. In Anlage R gehören nur die dort aufgeführten Leibrenten.
Kein Wertpapier, nur ein Index! Schau mal auf die Seite von HSBC Trinkaus. Da findest Du in deutscher Sprache Erläuterungen zu diesem Index und einen durchaus kritischen Ausblick auf die Entwicklung der zugrunde liegenden Märkte. Fonds auf Aktien oder Anleihen dieser Märkte gibt es zahlreich.
Ich würde einen Teil des Geldes zunächst in einen Lehrgang für deutsche Rechtschreibung investieren. Das käme Dir bei Bewerbungen im Anschluß an's Studium sicher zugute.
Bei der Entscheidung für eine eigene Immobilie würde ich zunächst klären, ob die Eltern sich darüber klar sind, dass sie die Zinseinkünfte aus dem Darlehen in Anlage K zur Einkommensteuererklärung anzugeben haben.
Viel Glück!
Man gibt die Steuererklärung ja nicht ohne Grund zu spät ab (Zeitmangel, Fehlen von Unterlagen u. a.). Also: Den Sachbearbeiter anrufen und neuen Abgabetermin vereinbaren. Diesen Termin sollte man dann nicht überschreiten. Man kann aber zur Not eine unvollständige Erklärung einreichen und ankündigen, welche Unterlagen und Zahlen noch nachgereicht werden. Dies sollte man aber dann auch alsbald tun!
2008 startete der Dax mit rd. 8000 Punkten!
Sieh Dir mal smava.de an. Dort leihen und verleihen Privatpersonen Geld für alle Wechselfälle des Lebens. Die Seite ist durchaus seriös.
Lass es Dir anrechnen! Das Amtsgericht gibt den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Nachlaßregelung weiter. Außerdem gebietet es der Anstand, nur soweit es nötig ist auf Kosten der Steuer zahlenden Mitmenschen zu leben.
Übertrag ist problemlos möglich, auch, wenn die Depots bei unterschiedlichen Banken bestehen. Das "leere" Depot besteht weiter, bis es ausdrücklich gekündigt wird.
Niemand muss eine Restschuldversicherung abschließen. Die Banken wollen neben dem lukrativen Kreditgeschäft natürlich gern diese teure Versicherung verkaufen. Nur in wirklich kritischen Fällen bestehen sie jedoch darauf.
Sofern Du gewillt und in der Lage bist, mindestens 2500 € als Festgeld, Depot, Sparvertrag oder Sichteinlage ständig zu hinterlegen, sind alle üblichen Bankleistungen kostenlos: Bei der Targobank.
Du musst erstmal nichts für's FA tun, außer Deine Belege zu sammeln. Das FA wird dann schon von sich aus eine Umsatzsteuererklärung von Dir verlangen und im Nachgang evtl. Umsatzsteuervorauszahlungen festsetzen. Diese werden wiederum im Zusammenhang mit der nächsten Steuererklärung spitz abgerechnet.
Eine Selbstanzeige wirkt bei Steuerhinterziehung strafbefreiend, sofern die Finanzbehörde in dieser Angelegenheit nicht bereits ermittelt.
Allerding muss die hinterzogene Steuer verzinst nachgezahlt werden.
Jedoch solltest Du Dir reiflich überlegen, ob Du Deine "verdiente Ruhe" nach einer solchen Anzeige wirklich bekommst, oder ob Du diesen Punkt der Vergangenheit einfach abhakst.
Gedeckt ist aber nur der Haftpflichtschaden, also der Schaden des Gegners. Eine Kaskodeckung besteht nur, wenn Du das mit der Versicherung ausdrücklich vereinbart hast, oder aus Kulanz, z. B. wenn Du als langjähriger Kunde der Versicherung stets auch eine Kaskodeckung hattest.
Eine Unze (31,1 g) kostet zur Zeit ca. 18 €. Bei größeren Mengen kann es auch bis 20% billiger sein.
Ich selbst habe es vor Jahren ganz ähnlich gemacht ... und nie bereut!
Gut war auch, dass das Haus nach bereits zehn Jahren schuldenfrei war. Vielleicht hast Du ja ein Bausparmodell, bei dem die Tilgung etwas länger dauert. Lass Dir zusichern, dass außerplanmäßige Tilgungen jederzeit möglich sind. Dann kannst Du Deine Belastungsgrenze individuell ausloten.
Viel Glück!
Er kann die Reparaturkosten lt. Gutachten verlangen, abzüglich der Mehrwertsteuer, soweit er diese nicht nachweisen kann.
Klar kannst Du das! Du musst das FA aber von der beruflich veranlassten Notwendigkeit dieser Reise überzeugen. Hilfreich dürfte dazu eine entsprechende Bestätigung des Schulleiters sein.