Private Schulden eintreiben, entstanden durch Mietwohnung
Hallo. Mein Ex-Freund schuldet mir noch ca. 400 Euro. Diese zahlt er einfach nicht zurück und ist für mich auch nicht mehr erreichbar.
Dieser Betrag entstand durch eine gemeinsame Wohnung. Wir haben uns in die Miete reingeteilt und jeden Monat jeder die Hälfte getrennt von einander auf das Mietkonto eingezahlt. Mein Ex-Freund hat dann leider sehr oft seinen Mietanteil nicht überwiesen und somit entstanden ziemlich hohe Schulden. Als dann die Nebenkostenrechnung ins Haus flatterte, welche ein schönes Guthaben aufwies.....habe ich überhaupt nichts bekommen, da die Vermieter das Guthaben zur Schuldentilgung genutzt haben. >Dies passierte im Folgenden Jahr auch wieder.
Jetzt sind wir schon seit 1,5 Jahren getrennt und ich fordere von Ihm das er mir meinen Anteil an den Nebenkostenguthaben auszahlt. Er hat mir immer wieder versprochen, dass er mir das Geld zurückzahlen will, erstmalig im Dezember 2010, aber bis heute ist nichts passiert.
Jetzt habe ich vor einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, steht mir doch zu oder?
Bitte helft mir, ich weis echt nicht mehr weiter.
1 Antwort
Natürlich kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist auch gar nicht so schwer und wie das funktioniert, schrieb ja schon Charli.
Vorher solltest du dir aber wirklich bewusst sein, ob du beweisen kannst, dass dein Ex-Freund bei dir Schulden hat. Wie du schreibst kannst du bisher nur beweisen, dass du einen Teil der Miete gezahlt hast und das für den offenen Teil das Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten wurde. Das beweist streng genommen nur, dass du deinen Mietverpflichtungen nicht ordentlich nachgekommen bist. Um darzustellen, dass dein Ex-Freund seinen Anteil nicht gezahlt hat, müsstest du eine Vereinbarung vorlegen oder z.B. mittels Zeugen nachweisen können, wie die Aufteilung der Kosten bei euch intern geregelt war. Wenn du das nicht hast, sieht die Beweislage nicht sehr gut aus.
Was kannst du also machen? Ein Mahnbescheid kostet dich erst mal Geld, dass du auslegen musst. Wenn er Widerspruch einlegt, musst du klagen. Da kommen weitere Kosten auf dich zu. Vielleicht kannst du es ja versuchen, mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren, z.B. jeden Monat 40 EUR. Dann hast du das Geld wahrscheinlich sicherer und schneller, als auf die "harte Tour".