Wasserschaden vom Freund verursacht, durch montage einer wasserhahnes?


21.07.2021, 21:55

Was ich vllt noch erwähnen sollte, er wollte den Wasserhahn auswechseln. Da beim alten durch verschleiss, kalt der hänkel abbrach. Den alten Wasserhahn habe ich auch noch. Als beweiss.

7 Antworten

Einen Wasserschaden würde erstmal grundsätzlich von der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers reguliert, die ggf gegenüber der Haftpflicht deines Freundes einen Schadenersatz geltend machen könnte, je nachdem was womöglich ein Gutachter so festgestellt, falls einer eingeschaltet wird, oder welche Ursache sie für den Schaden feststellen. Aber wenn er kein Fachmann ist und das ohne Absprache mit dem Vermieter erfolgt ist, dann wird er bzw die Haftpflicht den Schaden größtenteils regulieren müssen. Wenn ihr bzw er den Schaden verursacht hat oder ihr irgendwas verkehrt gemacht habt, dann müsst ihr am Ende einstehen für den Schaden. Die Versicherung holt sich das zurück und was für Haftpflicht dann macht, steht in den Sternen, aber sehr zahlungswillig sind die bestimmt nicht

Vermieter haftet NULL!

Behaupten kann man viel, von wegen defektes Ventil. Beweisen muss man dies.

Komisch das das Ventil vorher funktionierte und erst bei eurer Montage "ganz plötzlich" kaputt gewesen sein soll!

Die private Haftpflicht Deines Freundes wird vermutlich ebenfalls NULL Euro bezahlen. Das war ein Freundschaftsdienst Deines Freundes, was meist nicht mit versichert ist.

Möbel wenn überhaupt würde die Hausratversicherung zahlen, die hast Du ja nicht. Also braucht man hierauf nicht weiter eingehen.

Den Boden, Eigentum vom Vermieter, würde evtl. Deine Haftpflichtversicherung bezahlen, die Du vermutlich ja auch nicht hast.

Ein Klempner wäre vermutlich günstiger geworden, vor allem ist der versichert, wenn was passiert.


jgobond682  22.07.2021, 06:30

Du hast wohl noch nie eins in der Hand gehabt...

Patricia11 
Beitragsersteller
 21.07.2021, 21:42

Das Ventil ist defekt. Was der Notfall Monteur bestätigte. Leider was dies vorher nicht zu merken. Erst wo der Druck kam

Das wird eine teure Sache. Die Versicherung deines Freundes wird mit Sicherheit keinen Cent zahlen. Dass das ganze eine '' Überraschung'' war wird die auch nicht interessieren. Du hättest von Anfang an besser mit deinem Vermieter reden sollen, bzw. Schon vor lange Zeit eine Privathaftpflichtversicherung abschließen sollen, kann dazu nur sagen selten dämlich sry ist aber so in meinem Augen. Hoffe hast was draus gelernt für die Zukunft

Die Info dass das Wasserhahn defekt war, kam aber erst später zu deinem Post dazu. Und dann hätte man erstmal den Vermieter informieren sollen. Der hätte vielleicht selber eine Firma mit dem Austausch beauftragt. Oder vielleicht auch gesagt, dass ihr das beheben sollt (dann wäre die Haftungsfrage wieder anders). Aber egal, ihr habt dem Vermieter diese Möglichkeit nicht gegeben und eigenmächtig gehandelt. Dann müsst ihr leider auch die Konsequenzen tragen. Setzt euch so schnell wie möglich mit dem Vermieter in Verbindung, wenn ihr das nicht schon getan habt. Haftbar ist der Vermieter bei der Vorgehensweise jedenfalls nicht.


Patricia11 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 01:54

mein Vermieter weiss schon Bescheid. Der Notfall Monteur kam auch aus der Vermietung.

Es wurde nun ein Auftrag für neu Montage seiner seits beauftragt, was ich zahlen soll. Allerdings war der Hahn ja vorher schon kaputt. Den hab ich auch aufbehalten. Und hätte da auch nicht zahlen müssen. Warum aber jetzt?

Und was wichtig wäre, da er mich ja überraschen wollte, also es vorher nicht abgesprochen war, zählt das trotzdem rechtlich zum Standard Freundschaft Dienst? Dazu hätte man ja eine Einwilligung geben müssen. Was ja wichtig für seine Haftpflichtversicherung wäre.

Kevin1905  22.07.2021, 12:39
@Patricia11
was ich zahlen soll
  1. Was steht im Mietvertrag zum Thema Kleinreparaturklausen?
  2. Welche Höhe ist genannt?

Bitte den exakten Wortlaut einstellen und teile uns mit, wie viel Kosten man dir in Rechnung stellen wollte.

Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser wäre versichertes Schadenereignis in deiner Hausratversicherung. Möbel etc., die dir gehören wären darin versichert gewesen. Auf die hast du aber verzichtet:

Ich als Mieterin habe keine Versicherung

Wobei ich die Begründung nicht nachvollziehen kann. Was hat die Tatsache ob man eine Wohnung mietet oder Eigentümer ist mit der Hausratversicherung zu tun?

Evtl. Gebäudeschäden trägt die Gebäudeversicherung des Eigentümers, die dann ggf. bei dir oder deiner Haftpflicht (hoffentlich hast du die wenigstens) regressieren würde (nur zum Zeitwert). Du hast Rechtsanspruch darauf, dass diese bemüht wird, wenn du über die Betriebskosten die Versicherung mitbezahlst.

Zur Haftung des Freundes sei folgendes gesagt:

  1. Bei Schäden aus Gefälligkeitshandlung, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, greift der sog. stillschweigende Haftungsausschluss, heißt dein Freund haftet nicht.
  2. Gute Haftpflichtversicherung haben den Punkt in der Deckung jedoch eingeschlossen (Schäden aus Gefälligkeitshandlungen). Wenn nicht gehst du leer aus bzw. kannst nur auf Kulanz deines Kumpels hoffen.

Wenn du jedoch Mieterin bist und dein Wasserhahn, der wahrscheinlich Teil der Mietsache ist, kaputt geht, wieso kontaktierst du nicht den Vermieter, es ist dessen Aufgabe diesen reparieren zu lassen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung