Waschbetonplatten entfernen im Garten?
Muss ich als Mieter (Reihenhauswohnung) die Waschbetonplatten im Garten (unter Außengrill, Schuppen) beim Auszug entfernen? Lt. Gärtner muss ich dann die Erde mit Mutterboden ausfüllen. Meine Pflicht?
4 Antworten
Hast du die Platten hingelegt ohne, dass der Vermieter dem zugestimmt hat? Dann ja.
Wenn er zugestimmt hat unter der Bedingung, dass es zurückgebaut wird auch.
Nur wenn er zugestimmt hat und es übernehmen wollte, nicht.
Danke Tiiii. Das weis ich leider nicht, weil mein Partner, der jetzt verstorben ist, den Vertrag vor vielen Jahren abgeschlossen hatte. Also müssen die Platten wohl raus. lg
Deine Pflicht ist es, den Garten wie Gemietet zurück zu geben. Wenn du also diese Platten verlegt hast und der VM diese nicht will, musst du sie wieder ausbauen und den Urzustand herstellen.
Danke für deine Antwort. Die Platten wurden in der Zeit verlegt, d.h. ca. 20-25 Jahre vorher, als die Eltern (damalige Vermieter) der heutigen Inhaberin noch lebten. Damals wurde das meiste nur mündlich vereinbart. Es gibt dafür keine Unterlagen. Diese Platten wurden auch für den ganzen Eingangbereich des Reihenhauses benutzt. Also nicht allein von meinem verstorbenen Partner im Garten verlegt. lg
H8rt sich danach an, als hätte der Mieter diese eingebracht und es hat diese Platten damals bei Mietbeginn nicht gegeben.
Ja, dann müssen diese auf Verlangen des Vermieters entfernt werden.
Danke für deine Antwort. Die Platten wurden in der Zeit verlegt, d.h. ca. 20-25 Jahre vorher, als die Eltern (damalige Vermieter) der heutigen Inhaberin noch lebten. Damals wurde das meiste nur mündlich vereinbart. Es gibt dafür keine Unterlagen. Diese Platten wurden auch für den ganzen Eingangbereich des Reihenhauses benutzt. Also nicht allein von meinem verstorbenen Partner im Garten. lg
Soweit Du diese Platten während Deiner Mietzeit verlegt hast, kann der Vermieter bei Auszug fordern, wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen.
Lt. Gärtner muss ich dann die Erde mit Mutterboden ausfüllen. Meine Pflicht?
Wie sah denn der Garten zu Zeiten Deines Einzuges aus - war damals der Garten bereits angelegt ....... oder war alles noch Brachland?
Dann kann man zumindest heute nicht einfordern, dass Du Mutterboden aufschüttest.
Danke für deine Antwort. Die Platten wurden in der Zeit verlegt, d.h. ca. 20-25 Jahre vorher, als die Eltern (damalige Vermieter) der heutigen Inhaberin noch lebten. Damals wurde das meiste nur mündlich vereinbart. Es gibt dafür keine Unterlagen. Diese Platten wurden auch für den ganzen Eingangbereich des Reihenhauses benutzt. Also nicht allein von meinem verstorbenen Partner im Garten verlegt. lg