Guten Abend, laut § 11b Absatz 2 Satz 1 SGBII ist bei dir monatlich ein Betrag von 100 Euro abzusetzen. Zusätzlich ist für den Teil des monatlichen Einkommens, dass 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1000 Euro beträgt, 20% abzusetzen nach § 11B Absatz 3 Nr. 1 SGBII. Das heißt, dass du 20% von 300 Euro absetzen kannst. Das sind 60 Euro. Zusammen bleibt dir also ein Betrag von 160 Euro, den du absetzen kannst. Die restlichen 240 Euro werden dann dem Arbeitslosengeld II angerechnet.
Lt. den Darlehnsbedingungen , klares NEIN. Du kannst deine Konditionen mit anderen Banken vergleichen und evtl. ablösen. Bitte beachte aber die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung.
Gib mal unter Google als Suchwort "Postidentverfahren auch von österreich" ein, dann kommst du wieder auf diese Seite mit einer Antwort.
An der elterlichen Sorge ändert sich durch Trennung und Scheidung nichts. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Elternteil, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, alle Alltagsentscheidungen allein treffen, jedoch müssen die Eltern bei wesentlichen Lebensentscheidungen wie Schulform oder schwerwiegenden medizinischen Behandlungen, die nicht unaufschiebbar sind usw., zusammen entscheiden, siehe Link: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Familiengericht/Einzelverfahren/sorgerecht/index.php#1
Ich würde deinen Fall als wesentliche Lebensentscheidung interpretieren, weil das Kind eine vertragliche finanzielle Verpflichtung übernimmt. Also besser mit Unterschrift des anderen Elternteils, damit alles klar zwischen den Eltern besprochen ist.
Nach Überprüfung der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung würde ich das Darlehen auch zurückzahlen. Am Kapitalmarkt gibt es nur noch wenige Zinsen für Sparprodukte.
Also Geldwäsche ist etwas total anderes. Natürlich könnt ihr euren Vorschlag wie beschrieben durchführen. Es führt aber bald dazu, dass keiner mehr weiß, was er vom Konto in bar noch abholen kann, weil noch Buchungen abgehen. Mein Vorschlag wäre, ein Konto nur für die Gehaltseingänge, dass 2. Konto für sämtliche Abbuchungen. Voraussetzung dafür ist aber, dass ihr mal sämtliche Abbuchungen aufschreibt mit entsprechenden Fälligkeiten. Die Rechnung wäre dann mal einfach beschrieben wie folgt: Miete 400,00 mtl. Versicherung 1/4jährlich 30,00 (also 30 : 3 =10 € pro Monat, Versicherung jährlich 120€ : 12 = 10€ pro Monat. Bedeutet also : 400+10+10=420€ pro Monat. Über diesen Betrag einen Dauerauftrag vom Gehälterkonto erstellen zugunsten des 2. Kontos. Dann wißt ihr immer, was noch auf eurem Girokonto zur Barabhebung zur Verfügung steht. Kann man auch super als Exceltabelle erstellen. Nur bitte mind. einmal im Jahr die Dauerauftragshöhe überprüfen wegen der allgemeinen Kosten erhöhungen.
Auf der Seite www.chip.de findest du vielegute und kostenlose Programme für Buchhaltung. Ich finde hier auch immer etwas, wenn ich suche.
Hallo Jessieeh, versuch es mal mit Google unter: Wie kann jemand seinen Vater wiederfinden. Ich habe dabei einen interessanten Link entdeckt, der zugrunde liegende Fall ist zwar ander als bei dir, dafür gibt es aber tolle Hinweise: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20101022142107AAdoIoF
Jeder Kunde von dir macht für dich positive und negative Werbung. Es war eindeutig dein Fehler, den du ja auch einsiehst. Es gibt Kunden, die sich in solchen Situationen nicht richtig artikulieren können und meinen, da hilft nur ein Anwalt. Ob du die Anwaltskosten bezahlen musst oder nicht, spielt doch keine Rolle. Ich würde an deiner Stelle dem Kunden ein freundliches Entschuldigungsschreiben zuschicken und die 70,00 € anstandslos ersetzen. Dann dürftest du auch wieder einen positiv gestimmten Kunden weiter haben.
Wenn dein Freund beruflich tätig ist und er auch für dein anderes Kind mit sorgen will, wäre es doch für euch besser, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen und endlich wieder ein normales Leben, abseits von Hartz4, zu genießen. Du könntest dann auch einen 400 € Job annehmen und müßtest keinem darüber Rechenschaft ablegen. Denkt mal darüber evtl. nach.
Du hast doch wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Hierdrin stehen die Kündigungsfristen auch während der Probezeit. Dein Entgelt bekommst du bist zu dem Tag berechnet, an dem du das Unternehmen verläßt.
Wahrscheinlich gibt es in deiner Stadt auch die Möglichkeit für eine Rentenberatung, die du unbedingt nutzen solltest. Bist du Schwerbehindert mit mind. einem GDB v. 50 wirst du unter bestimmten Altersvoraussetzungen eine Möglichkeit evtl haben. Nimm bitte das Gespräch mit der Rentenversicherung in Anspruch.
Meine dringende Empfehlung ist, einen Steuerberater mit Auslandskenntnissen zu befragen. Hier würden viele Rückfragen anfallen, die aber nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.
Das Thema Riester wurde hier schon sehr perfekt behandelt: http://www.finanzfrage.net/frage/riester-luege-wirtschaftswoche-ausgabe-31-letzte-woche-ist-das-wahr
Warum klapperst du nicht verschiedene Banken ab und holst dir von allen entsprechende Angebote? So wie du das hier beschreibst, ist das für dich ein völliges Durcheinander. Eine ganz normale Baufinanzierung mit Tilgung ist immer noch die günstigste Möglichkeit.
Nein, da hat das neue Kind nichts mit zu tun. Die Rente entfällt, wenn du neu standesamtlich heiratest oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingehst.
siehe dazu fg. Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/251186/publicationFile/41982/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf
Sage der Bank, dass dein Vater eine neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet hat. Von diesem Konto, falls möglich, wird die Rate gezahlt.. Gleiche das Konto aus. Die Bank ist sich bewußt, dass sie in Zukunft ein totes Konto hat, da dieses Konto nicht mehr bewegt wird. Weise die Bank schriftlich auf ihr Verhalten hin und gib zum Ausdruck, dass anfallende Gebühren nicht mehr bezahlt werden. Für wenig Geld kann ein Rechtsanwalt deinem Vater auch den Ärger abnehmen. Das Thema Privatinsolvenz solltest du mit der Caritas oder der AWO besprechen, die haben extra Beratungsstunden dafür.
Bei gemeinnützigen Zwecken ja. Welche Zwecke konkret als “gemeinnützig” zu verstehen sind, ist in § 52 der Abgabenordnung (AO) des deutschen Steuerrechts definiert.
Deine Frage ist schwer zu verstehen. Wenn es um eine Namensänderung geht, sprich mit dem Standesamt oder mit dem Bürgerbüro deiner Stadt, wie du hier vorgehen solltest. Ein persönlicher Besuch ist ratsam.
Wurde der Mietvertrag von beiden Mietern unterschrieben, muss er auch von beiden gekündigt werden. Der Vermieter hat Anspruch auf drei Mieten, da dies ja auch einer 3-monatigen Kündigungsfrist entspricht. Ein Gespräch mit dem Vermieter könnte hier eine Hilfe sein. Vielleicht hat er ja auch noch andere Mietinteressenten. Rechtlich hat er Recht.
Wenn sie nicht mitunterschrieben hat, erfolgt keine Rückzahlungsverpflichtung durch deine Ehefrau. ABER bedenke, solltest du in Verzug mit deinen Ratenzahlungen kommen, rufen Banken bei ihren Kreditkunden an oder schicken einen Mitarbeiter vorbei. Dann erfährt sie davon. Und dann, das teure Geburtstagsgeschenk an sie, durch Kredit gekauft, hat sie dann nicht mehr lange. Also unbedingt die Ratenzahlung durchhalten.