Guten Abend, laut § 11b Absatz 2 Satz 1 SGBII ist bei dir monatlich ein Betrag von 100 Euro abzusetzen. Zusätzlich ist für den Teil des monatlichen Einkommens, dass 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1000 Euro beträgt, 20% abzusetzen nach § 11B Absatz 3 Nr. 1 SGBII. Das heißt, dass du 20% von 300 Euro absetzen kannst. Das sind 60 Euro. Zusammen bleibt dir also ein Betrag von 160 Euro, den du absetzen kannst. Die restlichen 240 Euro werden dann dem Arbeitslosengeld II angerechnet.

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Lt. den Darlehnsbedingungen , klares NEIN. Du kannst deine Konditionen mit anderen Banken vergleichen und evtl. ablösen. Bitte beachte aber die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung.

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Gib mal unter Google als Suchwort "Postidentverfahren auch von österreich" ein, dann kommst du wieder auf diese Seite mit einer Antwort.

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An der elterlichen Sorge ändert sich durch Trennung und Scheidung nichts. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Elternteil, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, alle Alltagsentscheidungen allein treffen, jedoch müssen die Eltern bei wesentlichen Lebensentscheidungen wie Schulform oder schwerwiegenden medizinischen Behandlungen, die nicht unaufschiebbar sind usw., zusammen entscheiden, siehe Link: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Familiengericht/Einzelverfahren/sorgerecht/index.php#1

Ich würde deinen Fall als wesentliche Lebensentscheidung interpretieren, weil das Kind eine vertragliche finanzielle Verpflichtung übernimmt. Also besser mit Unterschrift des anderen Elternteils, damit alles klar zwischen den Eltern besprochen ist.

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Lohnt es sich, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen?

Hallo, als wirklicher "Nichtrechenkünstler" wende ich mich mit folgender Frage an Euch:

Für einen Hauskauf hatte ich ein KFW-Darlehen über 25.000.-€ aufgenommen, das mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist und einem Zinssatz von 4% läuft. Regulär würde das Darlehen noch bis zum 30.03.2015 laufen und da ich bereits in der Tilgungsphase bin, beträgt der aktuelle Darlehensstand -23.465.-€. Monatlich zahle ich also noch bis zum 30.03.2015 123.-€ und würde danach das Darlehen mit einem bis dahin angesparten Bausparvertrag tilgen.

Nun habe ich unverhofft über ein Projekt 25.000.-€ eingenommen und stelle mir die Frage, ob ich damit das Darlehen vorzeitig ablösen soll. Die KFW würde dafür 1900.-€ Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen.

Auf meine Nachfrahe ob das Sinn macht, hat mir meine Hausbank folgende Antwort geschrieben:

"Für die vorzeitige Rückzahlung zum 30.10.12 stellt die KfW Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von etwa 1.900 EUR in Rechnung. Dies stellt die Differenz zwischen den entgangen Zinsen und möglichen Zinserträgen bei Wiederanlage der Summe da. I.d.R. hat eine vorzeitige Rückzahlung für Sie weder Vor- noch Nachteile, da die ersparten Zinsen durch die Vorfälligkeitsentschädigung wieder ausgeglichen werden. Allein die monatliche Rate fällt durch die einmalige Zahlung weg... "

Ich bin mir nun unsicher, was ich am besten machen soll. Die 25.000.-€ würde ich ansonsten angesichts der momentanen Zinslage nur auf einem Tagesgeldkonto parken. Nun ist meine Hoffnung, dass hier ein paar Rechen-/ Finanzexperten mitlesen und mir einen guten Rat geben können... Aktionen

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Nach Überprüfung der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung würde ich das Darlehen auch zurückzahlen. Am Kapitalmarkt gibt es nur noch wenige Zinsen für Sparprodukte.

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Also Geldwäsche ist etwas total anderes. Natürlich könnt ihr euren Vorschlag wie beschrieben durchführen. Es führt aber bald dazu, dass keiner mehr weiß, was er vom Konto in bar noch abholen kann, weil noch Buchungen abgehen. Mein Vorschlag wäre, ein Konto nur für die Gehaltseingänge, dass 2. Konto für sämtliche Abbuchungen. Voraussetzung dafür ist aber, dass ihr mal sämtliche Abbuchungen aufschreibt mit entsprechenden Fälligkeiten. Die Rechnung wäre dann mal einfach beschrieben wie folgt: Miete 400,00 mtl. Versicherung 1/4jährlich 30,00 (also 30 : 3 =10 € pro Monat, Versicherung jährlich 120€ : 12 = 10€ pro Monat. Bedeutet also : 400+10+10=420€ pro Monat. Über diesen Betrag einen Dauerauftrag vom Gehälterkonto erstellen zugunsten des 2. Kontos. Dann wißt ihr immer, was noch auf eurem Girokonto zur Barabhebung zur Verfügung steht. Kann man auch super als Exceltabelle erstellen. Nur bitte mind. einmal im Jahr die Dauerauftragshöhe überprüfen wegen der allgemeinen Kosten erhöhungen.

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Auf der Seite www.chip.de findest du vielegute und kostenlose Programme für Buchhaltung. Ich finde hier auch immer etwas, wenn ich suche.

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Hallo Jessieeh, versuch es mal mit Google unter: Wie kann jemand seinen Vater wiederfinden. Ich habe dabei einen interessanten Link entdeckt, der zugrunde liegende Fall ist zwar ander als bei dir, dafür gibt es aber tolle Hinweise: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20101022142107AAdoIoF

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Jeder Kunde von dir macht für dich positive und negative Werbung. Es war eindeutig dein Fehler, den du ja auch einsiehst. Es gibt Kunden, die sich in solchen Situationen nicht richtig artikulieren können und meinen, da hilft nur ein Anwalt. Ob du die Anwaltskosten bezahlen musst oder nicht, spielt doch keine Rolle. Ich würde an deiner Stelle dem Kunden ein freundliches Entschuldigungsschreiben zuschicken und die 70,00 € anstandslos ersetzen. Dann dürftest du auch wieder einen positiv gestimmten Kunden weiter haben.

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Wenn dein Freund beruflich tätig ist und er auch für dein anderes Kind mit sorgen will, wäre es doch für euch besser, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen und endlich wieder ein normales Leben, abseits von Hartz4, zu genießen. Du könntest dann auch einen 400 € Job annehmen und müßtest keinem darüber Rechenschaft ablegen. Denkt mal darüber evtl. nach.

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Du hast doch wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Hierdrin stehen die Kündigungsfristen auch während der Probezeit. Dein Entgelt bekommst du bist zu dem Tag berechnet, an dem du das Unternehmen verläßt.

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Meine dringende Empfehlung ist, einen Steuerberater mit Auslandskenntnissen zu befragen. Hier würden viele Rückfragen anfallen, die aber nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.

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Lohnt sich riester bausparen in meinem fall ?

hi, da ich im www durch lesen nicht mehr wirklich weiter komme stelle ich einmal hier die frage da ich am donnerstag einem termin bei meinem lbx berater habe.

zur ausganssituation. haben wohnung 2005 gekauft bei der die zinbindung 12.2015 abläuft, restschuld ca. 20.000€ dann über bsv ( wert der wohnung ca. 65.000 ). denke ich schaffe dieses darlehnen in 4 jahren. bin dann also ca. 2019 fertig. dann möchten wir gerne ein haus kaufen, kosten so schätze ich jetzt 200.000 €. wohnung wird verkauft, kalkuliere dann mit 60.000 . bleiben 200.000 + 20.000 ( nebenkosten)-60000 = 160.000 € über. im moment bespare ich einen "normalen" bsv über 50.000 den ich bis dahin zuteilungsreif kriegen sollte, bleiben 160k-50k = 110.000€ + 30.000 bsv darlehnen offen. nun zur eigentlichen frage. meine frau und ich ( 2 kinder nach `08 geboren ) haben seit jahren einen riester bsv . sie über 20.000 ( kann erhöht werden ) eingezahlt ca. 4000.- zulagen für kinder laufen über sie und ich über 40.000 -> 2000.- eingezahlt ( im mom zahlen beide je 5€7mon.) ich hab ca. ein jahresbrutto von 40k, sie im mom 0.- da erziehungsurlaub. meint ihr ich sollte unsere riester besparen ( 100.- hätte ich schon über im monat dafür ) oder lohnt es sich aufgrund der kosten im rentenalter nicht ( steuer etc. + wohngeldkonto ) ? wie gesagt überlege den riester zu kündigen falls der mir nicht wirklich weiter hilft ! der lbx mann macht den warscheinlich besser als er ist, deswegen hätte ich gerne meinungen von euch gehört. danke im vorraus für eure mühen.

lg dennis

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Das Thema Riester wurde hier schon sehr perfekt behandelt: http://www.finanzfrage.net/frage/riester-luege-wirtschaftswoche-ausgabe-31-letzte-woche-ist-das-wahr

Warum klapperst du nicht verschiedene Banken ab und holst dir von allen entsprechende Angebote? So wie du das hier beschreibst, ist das für dich ein völliges Durcheinander. Eine ganz normale Baufinanzierung mit Tilgung ist immer noch die günstigste Möglichkeit.

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Nein, da hat das neue Kind nichts mit zu tun. Die Rente entfällt, wenn du neu standesamtlich heiratest oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingehst.

siehe dazu fg. Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/251186/publicationFile/41982/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf

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Sage der Bank, dass dein Vater eine neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet hat. Von diesem Konto, falls möglich, wird die Rate gezahlt.. Gleiche das Konto aus. Die Bank ist sich bewußt, dass sie in Zukunft ein totes Konto hat, da dieses Konto nicht mehr bewegt wird. Weise die Bank schriftlich auf ihr Verhalten hin und gib zum Ausdruck, dass anfallende Gebühren nicht mehr bezahlt werden. Für wenig Geld kann ein Rechtsanwalt deinem Vater auch den Ärger abnehmen. Das Thema Privatinsolvenz solltest du mit der Caritas oder der AWO besprechen, die haben extra Beratungsstunden dafür.

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Deine Frage ist schwer zu verstehen. Wenn es um eine Namensänderung geht, sprich mit dem Standesamt oder mit dem Bürgerbüro deiner Stadt, wie du hier vorgehen solltest. Ein persönlicher Besuch ist ratsam.

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Wurde der Mietvertrag von beiden Mietern unterschrieben, muss er auch von beiden gekündigt werden. Der Vermieter hat Anspruch auf drei Mieten, da dies ja auch einer 3-monatigen Kündigungsfrist entspricht. Ein Gespräch mit dem Vermieter könnte hier eine Hilfe sein. Vielleicht hat er ja auch noch andere Mietinteressenten. Rechtlich hat er Recht.

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Wenn sie nicht mitunterschrieben hat, erfolgt keine Rückzahlungsverpflichtung durch deine Ehefrau. ABER bedenke, solltest du in Verzug mit deinen Ratenzahlungen kommen, rufen Banken bei ihren Kreditkunden an oder schicken einen Mitarbeiter vorbei. Dann erfährt sie davon. Und dann, das teure Geburtstagsgeschenk an sie, durch Kredit gekauft, hat sie dann nicht mehr lange. Also unbedingt die Ratenzahlung durchhalten.

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