Hallo Forum,
ich frage nun nochmal zu diesem Thema ganz allgemein.
Wie berechnet ein Finanzamt die Höhe der Schenkung bei einem zinslosen Darlehen?
Beispiel:
Nehmen wir an, man erhält die Summe X zinslos und tilgt jeden Monat y zinslos. Aus diesen Angaben ergibt sich ja eine Restschuld pro Monat bzw. auch pro Jahr.
Nun kommt das Finanzamt und stellt fest, p% ist der Referenzzins, auf dessen Basis sich die Schenkung errechnet.
Ein Weg, die Sache auszurechnen wäre: Für jeden Monat wir die Restschuld gemäß des zinslosen Darlehen betrachtet und mit p/12 multipliziert, bzw. p% der Jahresrestschuld (um es einfacher zu machen). Dies wird für die ersten zehn Jahre aufaddiert, woraus sich die Höhe der fiktiven Schenkung ergibt. Davon wird 20.000€ Freibetrag abgezogen und mit s% Schenkungssteuer multipliziert, ergibt die Steuerhöhe. Dann macht man das Ganze für die nächsten zehn Jahre.
Fragen: 1. Geht das Finanzamt so vor? Wie finde ich das heraus? Kann ich das ohne einen Steuerberater herausfinden? 2. Werden individuelle Sondertilgungen berücksichtigt? 3. Damit individuelle Sondertilgungen berücksichtigt werden, müsste die Schenkungssteuer immer nach 10 vergangenen Jahern erhoben werden. Ist dies der Fall?
Danke für Antworten. Hat jemand einen Link zu dieser Info?
Grüße!
p.s. Dies ist eine allgemeine "technische" Frage. Bitte keine persönlichen Anspielungen.