Außerordentliche Eigentümerversammlung Thema Kinderspielplatz in Wohnanlage

1 Antwort

ES ist allgemein anerkannt, dass Wohnungseigentümer einen Vertreter zur WEG-Versammlung entsenden dürfen:

http://www.diehl-schiela.de/downloads/Vertretung_und_Teilnahmerecht_in_der_Eigentuemerversammlung.pdf

Eure Urlaubspläne hindern Euch somit nicht daran, Euren Willen zur Geltung zu bringen und machen Beschlüsse der Versammlung weder unmöglich noch aus diesem Grunde anfechtbar.

Ob ein Anspruch auf Wiederherstellung des Spielplatzes auch gegen den Willen der Eigentümermehrheit besteht? Schwierige Frage, die dann vermutlich erst durch ein Gericht entschieden werden müßte. Ich würde sagen, eher nein.


kikikaefer 
Beitragsersteller
 31.07.2013, 12:51

Danke