Außerordentliche Eigentümerversammlung Thema Kinderspielplatz in Wohnanlage
Hallo, im Bauplan unserer Wohnanlage ist ein Kinderspielplatz eingezeichnet, der auch bis 2004 auf der Gemeinschaftsgrünanlage stand. Dieser wurde 2004 wegen Verfall des Holzes abgebaut. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Kinder in der Wohnanlage. In der darauf folgenden Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass dieser Spielplatz ggf. wenn wieder Kinder in der Anlage wohnen wieder hergestellt wird. Wir haben eine kleine Tochter und haben mit 4 weiteren Eigentümer nun eine außerordentliche Eigentümerversammlung zum Thema Wiederaufbau des Spielplatzes beantragt. Diese soll nun laut Hausverwalter stattfinden. Der Termin liegt allerdings in unserer Urlaubszeit und somit können wir als einzige Eigentümer mit Kind und Antragsteller des Wiederaufbaus nicht an der Sitzung teilnehmen. Kann bzw. darf die Sitzung stattfinden? Muss der Spielplatz wieder aufgebaut werden? Danke
1 Antwort
ES ist allgemein anerkannt, dass Wohnungseigentümer einen Vertreter zur WEG-Versammlung entsenden dürfen:
Eure Urlaubspläne hindern Euch somit nicht daran, Euren Willen zur Geltung zu bringen und machen Beschlüsse der Versammlung weder unmöglich noch aus diesem Grunde anfechtbar.
Ob ein Anspruch auf Wiederherstellung des Spielplatzes auch gegen den Willen der Eigentümermehrheit besteht? Schwierige Frage, die dann vermutlich erst durch ein Gericht entschieden werden müßte. Ich würde sagen, eher nein.