Laufende Verfahren bei Einstellung in öffentlichen Dienst?
Bin ich verpflichtet bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst in eine nicht sicherheitsrelevanten Stelle in der Wasserwirtschaft Auskunft über ein aktuelles Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des Verstoßes gegen das BtMG zu geben? Ich habe gehört im ÖD wird im Einstellungsbogen/Arbeitsvertrag immer nach laufenden Ermittlungen gefragt und dies würde sicherlich mein Ausscheiden bedeuten, würde ich es mit Ja beantworten.(Auch wenn es hier lediglich um einen kleinen Delikt mit CBD Blüten geht, der hoffentlich bald eingestellt wird). Ich habe viele Meinungen und Verschiedenes gelesen, ganz schlau bin ich aber nicht geworden. Das treibt mich ganz schön um.
Vielen Dank vorab.
1 Antwort
Bei einer Bewerbung um ein öffentliches Amt darf sich der Arbeitgeber nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren erkundigen, wenn ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann. Sobald du im Personalfragebogen lügst und der Arbeitgeber das herausfindet, kannst du fristlos entlassen werden.
Vielen Dank!
Eine Haftstrafe ist meiner Meinung nach ausgeschlossen, es existiert jedoch noch keine Akteneinsicht. Es handelt sich tatsächlich aber um eine geringe Menge sogenannter Cbd-Blüten und wird hoffentlich bald eingestellt. Blöd ist nur das Timing.. Ich bin schon lange auf Job-Suche in meiner Branche und nun soll das auf Grund eines blöden Patzers meinerseits auf der Kippe stehen. Das hab ich noch nicht ganz verdaut.
Gesetzt dem Fall ich verneine die Frage nach laufenden Ermittlungen und es kommt, wie auch immer, heraus, dass ich gelogen habe: Mach ich mich strafbar, bzw. welche Konsequenzen außer der Kündigung kann das nach sich ziehen?
Das ist das erste Mal, dass ich mit dem Strafrecht in Berührung komme und das eine Mal genügt mir aktuell.
Wenn das Ermittlungsverfahren beendet wird, gibt es keinen Grund mehr für eine Anfechtung oder Kündigung.
Ich persönlich sehe hier kein Problem.
Um ganz sicher zu sein sollte man aber einen Anwalt konsultieren.
Ich kann keine Rechtsberatung anbieten und das soll das hier auch nicht darstellen. Lediglich meine persönliche Einschätzung.
Ich denke nicht, dass eine so pauschale Aussage vor einem Arbeitsgericht Bestand hätte. Nur wenn sich die Sucht offensichtlich auf die Leistungserbringung des Arbeitnehmers auswirkt.
Drogenkonsum ist meines Wissens in jeder Branche verboten. Eine Frage nach der (gelegentlichen) Einnahme von Drogen wäre m.E. dennoch nicht pauschal zulässig.
Selbstverständlich. Eine verbindliche Rechtsberatung wollte ich damit nicht erfragen, nur eine Meinung versierterer Leute, wie Sie es zu sein scheinen.
Danke nochmal.
Letztendlich werde ich diesbezüglich einen Anwalt konsultieren, obwohl die Kasse knapp ist, aber immerhin ist mir das Anliegen sehr wichtig.
Abschließend vielleicht noch die Frage, damit sich der Kreis für mich schließt: Prüft der Arbeitgeber(öd) die Angaben rück, indem er einen Auszug aus dem Strafregister bei der Staatsanwaltschaft einfordert, oder wird hier gar nicht kontrolliert?
Wer entscheidet, ob ein solches Verfahren Zweifel an der Eignung des Bewerbers begründet?
Allerdings ist die Frage nur dann zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn diese für die zu besetzende Stelle von Bedeutung ist. Ist dies nicht gegeben ist eine außerordentliche Kündigung bzw. Anfechtung des Arbeitsvertrages nicht möglich.
m.E. Ist das Verfahren in Anbetracht der zu besetzenden Stelle nur relevant, wenn eine längere Haftstrafe droht, womit die Pflichterfüllung erheblich eingeschränkt würde.
Grundsätzlich ist also die Frage, ob sich aus dem laufenden Verfahren konkrete Rückschlüsse auf die Eignung für die Stelle schließen lassen. Dies bezweifle ich bei einer Stelle in der Wasserwirtschaft.
Aus meiner Sicht muss die Frage in diesem Fall nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden (sofern keine Haftstrafe droht).