Also da der mündliche Kaufvertrag sich fast nicht von dem schriftlichen Unterscheidet, musst du (wie auch sonst) eine Mahnung an die Nachmieter schreiben, damit dieser in Zahlungsverzug gerät.
Also am besten schriftlich auf den mündlich geschlossenen Kaufvertrag mit Zeugen und Datum hinweisen, und eine Frist zur Zahlung setzen. Wenn dann nicht gezahlt wird könnte man es mit einem gerichtlichen Mahnverfahren probieren, es ist jedoch fraglich ob das bei einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag so einfach ist.